Hallo zusammen! Mein erster Post hier
Ich und meine Frau sind letztes Jahr nach Deutschland gezogen und wir möchten dieses Jahr die Steuererklärung für 2022 einreichen. Ich habe die Steuer-Sparer Software von Lidl gekauft und jetzt versuche ich damit unsere Erklärung herzustellen.
Wir beide waren Arbeitnehmer zwischen 01.01.2022 und 14.08.2022 in Rumänien. Wir haben einen Wohnsitz in Deutschland nur seit 20.11.2022. In der Software gibt es der Bereich "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer". Hier, im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sollten wir theoretisch keine Steuer zusätzlich zahlen aber die Software sagt, dass "diese Einkünfte beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden":
"Trotz Steuerfreiheit sind Ihre ausländischen Löhne und Gehälter für Ihre deutsche Steuererklärung relevant, da sie in den inländischen Progressionsvorbehalt einbezogen werden (ähnlich Lohnersatzleistungen wie etwa das deutsche Arbeitslosengeld I)"
Meine Frage ist: Wenn wir keinen Wohnsitz vor November 2022 in Deutschland gehabt haben, sollten wir trotzdem unsere ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer einfügen?
Vielen Dank im Voraus!
LG, Andrei