Pflegepauschbetrag, wenn pflegebedürftige Person im Ausland (ohne Identifikationsnummer)

  • Hallo zusammen,


    folgende Frage kam kürzlich im Freundeskreis auf: Arbeitnehmer lebt und arbeitet in Deutschland, Ehefrau ist immer wieder in Polen, um die Mutter in deren zuhause zu pflegen. Bislang immer Ansatz des Pflegepauschbetrags. Da die Mutter Polin ist und keine Identifikationsnummer hat, kann die Erklärung seit 2021 nicht mehr mit Pflegepauschbetrag übermittelt werden. Was kann die Familie tun, um den Pauschbetrag weiter zu erhalten?

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung in der gewünschten Form nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Was kann die Familie tun, um den Pauschbetrag weiter zu erhalten?

    Im Zweifel gar nichts, da die gesetzlichen Voraussetzungen diesbezüglich aufgrund der für Veranlagungszeiträume ab dem 01.01.2021 anzuwendenden Gesetzesänderung nicht gegeben sind:

    § 33b Absatz 6 Satz 8 EStG

    Zitat

    8Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) der gepflegten Person in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen.

    Ansonsten solltet Ihr Euch an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.