Anlage KAP - Trotz Freistellungsauftrag erhöhte Steuerlast

  • Hallo, wenn ich die Steuerbescheinigung meiner Bank in die Maske eingebe:

    Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7): 123 Euro

    Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 16 oder 17 Anlage KAP): 123 Euro (IDENTISCHER WERT)


    sinkt meine vorberechnete Rückerstattung um grobe 26% dieses Werts (123 Euro). Liegt ein Software-Bug vor? Wie kann das sein?

    Danke für Eure Antwort(en)

    jimi

    • Offizieller Beitrag

    Einkt meine vorberechnete Rückerstattung um grobe 26% dieses Werts (123 Euro). Liegt ein Software-Bug vor? Wie kann das sein?

    Danke für Eure Antwort(en)

    Das sieht nach § 32d EStG aus. Was hast Du denn alles eingetragen bzw. angeklickt? Bereinigte Screenshots wären hilfreich.

  • Ich habe eine andere Steuerbescheinigung einer anderen Bank eingegeben mit Kapitalerträgen, Gewinnen aus Aktienverkäufen, in Anspruch genommenem Sparerpauschbetrag (deutlich unter dem Gewinn), und Ausweisung der Kapitalertragssteuer, Soli und ausl. Steuern.


    Dann gibt es diesen zweiten, auf dem nur

    Höhe der Kapitalerträge (Zeile 7): 123 Euro

    Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 16 oder 17 Anlage KAP): 123 Euro (IDENTISCHER WERT)

    vermerkt ist.

    Und durch den purzelt meine Rückerstattung, obwohl alles durch den FSA doppelt und dreifach gedeckt ist...


    Egal, wo ich diesen eingebe, ob bei den Steuerbescheinigungen oder unter "Beanspruchter Sparer-Pauschbetrag für nicht erklärte Kapitalerträge", das Ergebnis ist immer das Gleiche. Ich verliere dadurch an Rückzahlung, dabei habe ich es durch den Pauschbetrag engedeckt. Nur bei dem anderen Institut eben nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Und durch den purzelt meine Rückerstattung, obwohl alles durch den FSA doppelt und dreifach gedeckt ist...

    Dann hast Du etwas falsch angegeben bzw. oben angekreuzt. Ohne bereinigte Screenshots musst Du leider selber suchen.

    • Offizieller Beitrag

    ch verliere dadurch an Rückzahlung, dabei habe ich es durch den Pauschbetrag engedeckt. Nur bei dem anderen Institut eben nicht.

    Du hast aber doch insgesamt zweifelsfrei die Sparerpauschbeträge überschritten. Also entweder die Zinsabschlagsteuer akzeptieren oder eben Günstigerprüfung beantragen. Bei Letzterem dann eben alles eintragen und sich das Ergebnis in der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen zu
    § 32d EStG anschauen.

  • Insgesamt hab ich die Pauschbeträge schon überschritten, das ist korrekt, aber bei dem anderen Institut. Was mich stutzig gemacht hat, ist, dass TAX die Rückzahlung in dem Moment reduziert hat, als ich einen komplett vom FSA abgedeckten Gewinn eingegeben habe.

    Dann müsste das Programm ja schon davon ausgehen, dass man Günstigerprüfung beantragen wird, oder so? :)

    Danke für die Erläuterung

    Zudem irritiert es mich auch, da es ja ein Zinsertrag in Deutschland ist, der doch ohnehin schon versteuert wird, sobald er den FSA überschreitet, oder nicht?

    ist es nicht so:

    "Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Das heißt, ich muss in der Steuererklärung nicht mehr zwingend die Kapitalerträge angeben. Die Bank führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab,."


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ich, wenn ich nur Kontos bei inländischen Banken habe, ich auch einfach alles wieder rauslöschen kann, ohne damit einen Fehler zu machen?

    • Offizieller Beitrag

    Zudem irritiert es mich auch, da es ja ein Zinsertrag in Deutschland ist, der doch ohnehin schon versteuert wird, sobald er den FSA überschreitet, oder nicht?

    ist es nicht so:

    Nicht in jedem Fall, da es verschiedene Arten der Kapitalerträge gibt. Das kannst Du alleine schon an den Beschriftungen der diversen Eingabemöglichkeiten in der Software erkennen. Und jeder weitere Eintrag wirkt sich ja auf die gesamte Einkunftsart aus.


    "Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer. Das heißt, ich muss in der Steuererklärung nicht mehr zwingend die Kapitalerträge angeben. Die Bank führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab,."


    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ich, wenn ich nur Kontos bei inländischen Banken habe, ich auch einfach alles wieder rauslöschen kann, ohne damit einen Fehler zu machen?

    Nein tut es nicht. Dann musst Du selber nämlich prüfen, ob in allen Fällen, bei denen kein Freistellungsauftrag vorlag bzw. gar nicht möglich war (z.B. private Verträge etc.), auch wirklich ZASt einbehalten wurde. Zudem kannst Du ggf. sogar zuviel Steuer zahlen.


    Insgesamt hab ich die Pauschbeträge schon überschritten, das ist korrekt, aber bei dem anderen Institut. Was mich stutzig gemacht hat, ist, dass TAX die Rückzahlung in dem Moment reduziert hat, als ich einen komplett vom FSA abgedeckten Gewinn eingegeben habe.

    Dann müsste das Programm ja schon davon ausgehen, dass man Günstigerprüfung beantragen wird, oder so? :)

    Das Programm klickt nicht alleine die Günstigerprüfung an, weil das antragsgebunden ist. Siehe auch vorstehender Absatz. Du kannst aber nur entweder oder. Also Günstigerprüfung insgesamt oder eben gar nicht. Und bei eigenmächtigen Entscheidungen bist Du eben auch dafür verantwortlich. Ich würde immer dazu raten, was auch das Programm rät. Nämlich alle Kapitalerträge, also sowohl mit als auch ohne ZASt, vollständig eintragen und die Günstigerprüfung beantragen. Nur so kann das Programm sinnvolle Hilfe leisten.

  • Okay vielen Dank, dann mach ich das mal. Ich glaub man kann vor dem Absenden auch noch eine Anmerkung hinzufügen, da mache ich vielleicht drauf aufmerksam, in der Hoffnung, dass es jemand liest


    Diese Verlustverrechnungen gebe ich aber nicht ein, da blicke ich einfach nicht durch und es wird auch nicht nach Zeilen durchstrukturiert...

    • Offizieller Beitrag

    Diese Verlustverrechnungen gebe ich aber nicht ein, da blicke ich einfach nicht durch und es wird auch nicht nach Zeilen durchstrukturiert...

    Warum nicht? Du musst doch nur anklicken, dass es sich bei dieser Bescheinigung um eine Verlustbescheinigung handelt und schon passt sich die Eingabemaske entsprechend an. Die Kennzahlen sollten sich ja aus der Bescheinigung ergeben.