Unterhalt an bedürftige Person (unverheirateter Lebensgefährte)

  • Hallo in die Runde,


    mein Lebensgefährte ist seit einem Jahr ausgesteuert, das heißt, sein Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Krankengeld ist ausgeschöpft, Anspruch auf Nahtlosigkeit hat er nicht und aufgrund meines Einkommens erhält er kein Bürgergeld. Ich weiß, dass ich den Naturalunterhalt anrechnen lassen kann, da wir im gleichen Haushalt leben, doch weiß ich nicht, wo ich das in t@x2023 eintragen kann. Das Feld hierfür (Zeile 42 der Anlage Unterhalt an bedürftige Personen) fehlt.


    Habt ihr einen Rat, wie ich das übermitteln kann?


    Lieben Dank

  • Das hab ich alles eingegeben, aber ich kann nicht seinen korrekten Status mir gegenüber angeben- dort gibt es nur die Möglichkeit anzugeben, ob er gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt hätte. Das hat er nicht. Bei dem manuellen Elster-Formular könnte ich angeben, dass er keinen gesetzlichen Anspruch hätte, aber ihm durch mein Einkommen Leistungen gestrichen würden (Zeile 41). Aber das kann ich bei t@x2023 nicht auswählen 😔

  • Ich hab’s gefunden: „Der gesetzlich unterhaltsberechtigten Person gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt werden


    Somit kann ich ja angeben, dass er gesetzlichen Anspruch hat gem. EStG §33a Abs.1 Satz 3), das ging aus den Beispielen in der Software (für mich) nicht klar hervor.

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem manuellen Elster-Formular könnte ich angeben, dass er keinen gesetzlichen Anspruch hätte, aber ihm durch mein Einkommen Leistungen gestrichen würden (Zeile 41). Aber das kann ich bei t@x2023 nicht auswählen 😔

    Selbstverständlich kannst Du das auswählen, indem Du bejahst, dass dieser unterhaltenen Person aufgrund der bestehenden Haushaltsgemeinschaft öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt wurden. Deshalb ja mein Hinweis:

    Wenn Du Zeile für Zeile vorgehst, wird doch alles abgefragt.


    Was aber rein gar nichts mit der Fragestellung aus Deinem Startpost zu tun hat:

    Das Feld hierfür (Zeile 42 der Anlage Unterhalt an bedürftige Personen) fehlt.


    Dein Screenshot hat aber auch rein gar nichts mit der t@x-Software zu tun.


    Somit kann ich ja angeben, dass er gesetzlichen Anspruch hat gem. EStG §33a Abs.1 Satz 3), das ging aus den Beispielen in der Software (für mich) nicht klar hervor.

    Also deutlicher kann das in der Software doch gar nicht nachgefragt werden:

    Unterhalt öffentliche Mittel gekürzt tax .png