Fünftelregelung bei Abfindung - Kann man die Günstigerprüfung in Tax2023 sehen?

  • Hallo werte Forumteilnehmer,


    ich habe in 2021 meinen Arbeitgeber verlassen und bekam im Januar 2022 eine Abfindung ausbezahlt. Ich habe sofort eine neue Tätigkeit angetreten. Für die Steuererklärung 2022 habe ich dementsprechend von meinem neuen Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen und von meinem alten ebenfalls (Abfindung habe ich in die Zeilen 16 - 20 der Anlage N übernommen).


    Meine Frage ist nun, ob ich irgendwo sehen kann, ob die Fünftelregelung tatsächlich eine Ersparnis gebracht hat (Günstigerprüfung?) und wenn ja, wie hoch diese ist. Ich habe die Steuererklärung mit der Bitte an das Finanzamt abgegeben, diese Günstigerprüfung durchzuführen, habe aber im Bescheid einfach nur die Bestätigung zurückgemeldet bekommen, dass Tax2023 richtig gerechnet hat, ohne, dass man auf meine Frage eingegangen wäre. Bei einem Termin mit einer Steuerberaterin kam nämlich tatsächlich ein etwas niedrigerer Betrag heraus, als der, der von Tax2023 berechnet wurde.


    Hat jemand darauf eine Antwort?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Guten Tag Herr oder Frau MiWe4,


    Sie haben mir sehr geholfen, denn ich hatte in der Steuerberechnung von tax sozusagen "den Wald vor lauter Bäumen" nicht gesehen. Ihre Screenshots haben es jetzt für mich klar gemacht.


    Auch wenn Ihre Art, auf Anfragen zu reagieren, ein bisschen den Eindruck erweckt, als dächten Sie, dass die Menschen sich dumm stellen oder dass sie es möglicherweise sogar sind, trägt Ihre Bereitschaft, dann doch ausführlch auf die Frage zu antworten dazu bei, unnötigen Aufwand zu vermeiden. Vielen Dank von <3 dafür!


    B. Römer