Hallo,
ist folgender Hinweis normal, sobald ich in der Gewinnermittlung Buchungen für die 1%-Regelung Kfz (E-Auto) habe und die in der Einkommenssteuer 2023 importiere?
ZitatBetriebseinnahmen
Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
Kann das mal jemand bestätigen?
Danke und Gruß, André