Einkommensteuer 2023: Hinweis beim Überprüfen bei Buchungen für die 1%-Regelung Kfz in der Gewinnermittlung

  • Hallo,


    ist folgender Hinweis normal, sobald ich in der Gewinnermittlung Buchungen für die 1%-Regelung Kfz (E-Auto) habe und die in der Einkommenssteuer 2023 importiere?

    Zitat

    Betriebseinnahmen

    Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).

    Kann das mal jemand bestätigen?


    Danke und Gruß, André

    • Offizieller Beitrag

    ist folgender Hinweis normal, sobald ich in der Gewinnermittlung Buchungen für die 1%-Regelung Kfz (E-Auto) habe und die in der Einkommenssteuer 2023 importiere?

    Stellt sich die Frage, warum Du das in das ESt-Modul importierst, wo Du doch alle relevanten betrieblichen Angelegenheiten aus dem Modul Gewinnermittlung heraus erledigen kannst.


    Kann das mal jemand bestätigen?

    Der Text sagt ja alles, es wird eben anscheinend nicht alles schlüssig übernommen. Beantworten kann Dir das aber nur jemand, der auch tatsächlich gleichartige Buchungen macht. Derjenige wird dann aber auch nach Deinen diesbezüglichen Buchungen fragen. Ich buche nicht. Ggf. ist das aber ja auch ein Prüfhinweis, den man, nach erneuter Prüfung, ggf. als ok kennzeichnen kann (bereinigte Screenshots sind da immer sinnvoll!).

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommenssteuer 2023: Hinweis beim Überprüfen bei Buchungen für die 1%-Regelung Kfz in der Gewinnermittlung“ zu „Einkommensteuer 2023: Hinweis beim Überprüfen bei Buchungen für die 1%-Regelung Kfz in der Gewinnermittlung“ geändert.
  • Bei der 1% Regelung für E-Fahrzeuge kann sowas wirklich auftreten. Problem dabei ist, dass die Regelung, dass für E-Fahrzeuge nur die Hälfte oder ein Viertel des Listenpreises angesetzt wird, nur einkommensteuerrechtlich möglich ist. Die Umsatzsteuer muss für die vollen 1% abgeführt werden. Dies führt wiederum zu einer Buchung, bei der die Bemessungsgrundlage der Ust heraufgesetzt wird, während die Entnahme in der EÜR nur um den USt-Betrag gemindert wird.


    Schau mal in die Buchungen, tax erzeugt über den 1%-Assistent eine Buchung 8924 an 8921 (SKR 03), das ist der Knackpunkt.

  • Stellt sich die Frage, warum Du das in das ESt-Modul importierst, wo Du doch alle relevanten betrieblichen Angelegenheiten aus dem Modul Gewinnermittlung heraus erledigen kannst.

    Wie denn? Ich sehe bei dem Modul Gewinnermittlung keinen Eintrag für die ESt-Erklärung.

    Sry, ich bin noch Newbie was Tax angeht.

  • Wie denn? Ich sehe bei dem Modul Gewinnermittlung keinen Eintrag für die ESt-Erklärung.

    Sry, ich bin noch Newbie was Tax angeht.

    Es gibt prinzipiell zwei mögliche Vorgehensweisen in tax:


    1. In der Gewinnermittlung am linken Rand den Punkt "Einnahme-Überschuss-Rechnung" wählen und die Zahlen der Buchführung dort importieren und die EÜR von dort abgeben. Die Anlage G, S, ... in der ESt-Erklärung muss dann von Hand befüllt werden.


    2. In die ESt-Erklärung mit dem Menüpunkt Importieren -> Gewinnermittlung die *.GEW20.. Datei importieren, wobei man wählen kann, ob man dort die EÜR an sich oder nur die Zahlen übernehmen will in die eigene EÜR.


    In jedem Fall musst du die Einkommensteuer im Modul Einkommensteuer machen. In der Gewinnermittlung ist bei der EÜR Schluss, es gibt nur dann die beschriebenen Wege, diese weiterzuzverarbeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Wie denn? Ich sehe bei dem Modul Gewinnermittlung keinen Eintrag für die ESt-Erklärung.

    Sry, ich bin noch Newbie was Tax angeht.

    Ich sprach ausdrücklich von allen betrieblichen Erklärungen, die Du mit dem Modul Gewinnermittlung erledigen kannst. Die ESt-Erklärung ist keine betriebliche Steuererklärung, sondern eine private Steuererklärung (so unterscheidet man das nun einmal). Und für Deine unternehmerischen Einkünfte kannst Du in der ESt (Anlage G oder S) anklicken, dass Deine EÜR anderweitig erstellt und abgegeben wurde und Du nur deren Ergebnis in die entsprechende Anlage zur ESt-Erklärung eingeben möchtest.


    Ein bisschen mehr Zeit nehmen und einmal alles Zeile für Zeile durchgehen sowie ggf. einmal in das sehr ausführliche Handbuch zur Software schauen. Die Erklärungen müssen ja nicht schon morgen abgegeben sein. ;)

  • Ja, so wie Du das im Punkt 2 beschrieben hast, habe ich das ja auch gemacht.


    Beispiel:

    - Zunächst habe ich die Buchungen direkt erzeugt:

    Privatanteil Kfz nach der 1%-Regelung direkt buchen.png


    - und dann kam das dabei raus (die ersten 3 Buchungen):

    Buchungen inkl. 3 Buchungen Privatanteil Kfz.png


    - EÜR:

    Betriebseinnahmen.png


    Gewinnermittlung.png


    - Dann in der ESt importiert:

    Import aus Gewinnermittlung.png


    - Ergebnis

    Ergebnis.png


    - Beim Prüfen kommt dann der Hinweis:

    tax Hinweis bei 1%-Regelung Kfz.png


    Weil die 174,86€ mehr sind als 19% von 840,34€.

    Aber das scheint denn ja normal zu sein und ich kann den Hinweis ignorieren.


    Danke!