Zeit in der Transfergesellschaft: Homeoffice - Fahrtkosten für Termine Coaching

  • Hallo zusammen,


    wie kann man für die Zeit in einer Transfergesellschaft Homeoffice und Fahrtkosten abrechnen?

    Beispiel: mehrmals pro Monat Coachingtermine beim Berater der Transfergesellschaft (die ersten Monate in einem gemieteten Büro, die restlichen Monate in einem öffentlichen Cafe),

    Kann man da das angemietete Büro sowie später dann das Cafe als Arbeitsort (Arbeitsplatz) deklarieren und für die betreffenden Tage die Entfernungspauschale ansetzen?

    Und die restlichen Arbeitstage als Homeoffice abrechnen?


    Alternativ:

    Keinen Arbeitsort angeben (also keinen festen Arbeitsplatz), stattdessen nur das Homeoffice abrechnen und die Fahrten zum Coaching als Dienstfahrten ansetzen?


    Was wäre richtig?

  • Es gibt einen Assistenten bei der Eingabe der Entfernungspauschale, der genau das klärt:


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  • Oje, das ist aber trotzdem nicht so einfach zu bewerten.

    Ist ein tageweise angemietetes Büro eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers? Ich vermute: ja

    Ist ein reservierter abgeschotteter Tisch in einem öffentlichen Cafe eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers? ich vermute: nein

    Was ist, wenn im Arbeitsvertrag kein Arbeitsort genannt war, sondern nur eine nachträglich erstellte Bestätigung, dass zweimal wöchentlich Coachinggespräche an den genannten Orten stattgefunden haben?

    Kann man damit (Coaching) die Frage, ob an den 2 Tagen pro Woche gearbeitet wurde, bejahen? Da bin ich mir unsicher...

    Und "zeitliche Befristung" wäre lt. Arbeitsvertrag nur bzgl. Tätigkeit insgesamt. Ist das mit "zeitl. Befristung" gemeint?


    Und das Thema Homeoffice taucht da gar nicht auf?!?

    • Offizieller Beitrag

    Kann man da das angemietete Büro sowie später dann das Cafe als Arbeitsort (Arbeitsplatz) deklarieren und für die betreffenden Tage die Entfernungspauschale ansetzen?

    Nein, da keine 1.Tätigkeitsstätte.


    Ist ein reservierter abgeschotteter Tisch in einem öffentlichen Cafe eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers? ich vermute: nein

    Selbstverständlich ist es das nicht.


    Kann man damit (Coaching) die Frage, ob an den 2 Tagen pro Woche gearbeitet wurde, bejahen?

    Nein, denn auch das ist kein Arbeitsverhältnis.


    Abgesehen davon solltest Du einmal andere Begriffe wie Reisekostengrundsätze etc. in Betracht ziehen.


    Vielleicht solltest Du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu Rate ziehen, der sich Deine Unterlagen mal anschaut, da uns aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine steuerliche Beratung nicht gestattet ist.

  • OK, dass das Cafe nicht als 1. Arbeitsstätte fungieren kann, ist nachvollziehbar. Aber weshalb kann das von der Transfergesellschaft angemietete Büro nicht als 1. Arbeitsstätte gelten? Ist doch eine ortsfeste Einrichtung, gemietet tageweise vom Arbeitgeber.


    Coaching hin oder her - wenn ein Arbeitsvertrag existiert, ist es doch ein Arbeitsverhältnis.

    Oder?

    • Offizieller Beitrag

    Aber weshalb kann das von der Transfergesellschaft angemietete Büro nicht als 1. Arbeitsstätte gelten? Ist doch eine ortsfeste Einrichtung, gemietet tageweise vom Arbeitgeber.

    Du siehst den Widerspruch in Deiner Aussage hoffentlich selber.


    Coaching hin oder her - wenn ein Arbeitsvertrag existiert, ist es doch ein Arbeitsverhältnis.

    Und was soll die vereinbarte Tätigkeit sein? Die Teilnahme am Coaching am ggf. unbekannten Ort? Was soll das für eine regelmäßige Tätigkeit i.S. eines Arbeitsverhältnisses sein?

  • Z. B. Beratung, Coaching, Vermittlungsunterstützungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierung inkl. Qualifizierungs- und Profilingmaßnahmen etc.

    Es handelt sich um ein "befristetes Arbeitsverhältnis" mit einer festgelegten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit).


    Also wenn das kein Arbeitsverhältnis sein sollte, was wäre es denn dann?


    Und bzgl. des Büros: Nein, da sehe ich keinen Widerspruch. Das Büro ist vom Arbeitgeber extra dafür gemietet - insofern also eine Einrichtung des Arbeitgebers. Es ist immer das gleiche Büro - also ortsfest.

    Sorry, ich bin Laie, wo ist der Widerspruch?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mich da an so etwas wie Kurzarbeit Null und Fortbildung sowie Coaching etc. zur besseren Vermittlung bzw. Integration in den Arbeitsmarkt erinnern.


    die ersten Monate in einem gemieteten Büro

    Dauerhaft gemietet mit Firmenschild, Postanschrift und Telefonnummer? Während der allgemeinen Geschäftszeiten zu erreichen?


    ... die restlichen Monate in einem öffentlichen Cafe),

    1. Tätigkeitsstätte, ehrlich jetzt? Sorry, ich bin raus.