"ELSTER meldet: Für die in den Pflegekosten enthaltenen haushaltsnahen Pflegeleistungen und Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind, wurde für den nicht abziehbaren...es wurden jedoch keine Pflegekosten erklärt.

  • Die vollständige Fehlermeldung von ELSTER in Tax 2024 lautet:


    "Für die in den Pflegekosten enthaltenen haushaltsnahen Pflegeleistungen und Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind, wurde für den nicht abziehbaren Anteildie Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt, es wurden jedoch keine Pflegekosten erklärt."


    Ich habe bei den außergewöhnlichen Belastungen Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes (Diakonie) angegeben und Zahlungen für eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung. Das Programm ermittelt von der Summe richtigerweise eine zumutbare Eigenbelastung, möchte den aber offenbar automatisch den haushaltsnahen Dienstleistungen zurechnen. Ich brauche das nicht, kann es aber nirgendwo abwählen.


    Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen selbst sind Leistungen eines 24-Stunden-Dienstes für Arbeiten im Haushalt erklärt. Ich finde keine Möglichkeit, daneben weitere Pflegekosten anzugeben. Die Auswahlpunkte sehen das nicht vor.


    Leider kann man in den Formularen selbst nichts eingeben, sondern landet wieder in den bereits belegten Bereichen. Sonst hätte ich irgendwo "Null" eingetragen.


    Ich habe schon viele Belege zugeordnet und will deshalb die Erklärung über Tax 2024 einreichen. Direkt in ELSTER müsste ich wieder alles neu eingeben, da offenbar ein Export aus Tax 2024 und Import in ELSTER nicht möglich ist (?).


    Wer hat dieses Problem ebenfalls und eine Lösung gefunden?


    VG Klaus

  • KlausESt

    Hat den Titel des Themas von „"ELSTER meldet: Für die in den Pflegekosten enthaltenen haushaltsnahen Pflegeleistungen und Denstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind, wurde für den nicht abziehbaren...es wurden jedoch keine Pflegekosten erklärt.“ zu „"ELSTER meldet: Für die in den Pflegekosten enthaltenen haushaltsnahen Pflegeleistungen und Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind, wurde für den nicht abziehbaren...es wurden jedoch keine Pflegekosten erklärt.“ geändert.
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    Das Programm ermittelt von der Summe richtigerweise eine zumutbare Eigenbelastung, möchte den aber offenbar automatisch den haushaltsnahen Dienstleistungen zurechnen. Ich brauche das nicht, kann es aber nirgendwo abwählen.

    Weil es richtig ist und genau so funktioniert. ;)


    § 35a EStG in Bezug auf zumutbare Belastung und Haushaltsersparnis BFH-Urteil VI R 46-18 vom 16.12.2020 .pdf

  • Das ist ja richtig, das Problem ist nur, dass die Aufwendungen für den Pflegedienst und die Kurzzeitpflege im Formular agB damit in den Zeilen 25-27 unter Behinderungsbedingte Aufwendungen landen und die Zeilen 22-24 / Pflegekosten leer sind. Klicke ich darauf, lande ich wieder bei den Aufwendungen für den Pflegedienst und die Kurzzeitpflege. Die zumutbare Eigenbelastung wird zudem - richtigerweise - in der Anlage haushaltsnahe Dienstleistungen in Zeile 5 hinzugerechnet.


    Lösche ich beide Werte, ist der Fehler verschwunden. Ich drehe mich also leider im Kreis - was tun?

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    Die zumutbare Eigenbelastung wird zudem - richtigerweise - in der Anlage haushaltsnahe Dienstleistungen in Zeile 5 hinzugerechnet.

    Was, wie schon gesagt richtig ist, weil für Dich die günstigste Vorgehensweise, weil Du im Ergebnis somit keinerlei zumutbare Eigenbelastung hast..


    Das ist ja richtig, das Problem ist nur, dass die Aufwendungen für den Pflegedienst und die Kurzzeitpflege im Formular agB damit in den Zeilen 25-27 unter Behinderungsbedingte Aufwendungen landen und die Zeilen 22-24 / Pflegekosten leer sind.

    Was ja auch zutreffend ist, wenn der § 35a EStG bereits voll ausgeschöpft ist. Dann gehen alle anderen behinderungsbedingten in den § 33 EStG und es ist dann wieder zu prüfen, ob der Ansatz der tatsächlichen behinderungsbedingten Kosten günstiger ist oder der Pauschbetrag nach § 33b EStG.

  • Danke für die Antwort, aber leider kann ich die Erklärung nicht senden, weil mir der ELSTER-Fehler angezeigt wird, der laut Tax 2024 erst beseitigt werden muss. Wie, sagt das Programm nicht und es gibt auch keinen Link auf die betreffende Stelle in einem Formular - ärgerlich.


    Inhaltlich ist mir das alles klar, ich habe selbst sehr lange im Steuerbüro gearbeitet. Die Hilfen, die es bei DATEV o. ä. gibt, kann ich natürlich hier nicht erwarten.


    Wenn es keine andere Lösung gibt, muss ich vielleicht alles nochmal direkt in ELSTER eingeben und schauen, ob dort auch ein Fehler angezeigt wird - oder nicht. Danach schaue ich mal, ob ich zukünftig mit Tax weiterarbeite oder direkt in ELSTER.


    VG Klaus

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    Danke für die Antwort, aber leider kann ich die Erklärung nicht senden, weil mir der ELSTER-Fehler angezeigt wird, der laut Tax 2024 erst beseitigt werden muss. Wie, sagt das Programm nicht und es gibt auch keinen Link auf die betreffende Stelle in einem Formular - ärgerlich.

    Da scheinen Eingaben nicht zutreffend übernommen zu werden, wenn man einmal ins Formular schaut. Das wäre ein Fall für den Support per Ticket.

  • Ich hatte keine Zeit, auf eine Lösung von Buhl zu warten und deshalb das Problem wie folgt „ausgeschaltet“:


    Eingabe in der Anlage agB nur 1€

    Daneben habe ich aber in „Ergänzende Angaben“ für das Finanzamt auf ein programmtechnisches Problem hingewiesen, die tatsächlichen Werte genannt und deren Berücksichtigung bei der Festsetzung beantragt.


    Ergänzend habe ich die entsprechenden Belege gleich mit zugeordnet und danach die Erklärung problemlos gesendet.


    Für die richtige Berechnung empfiehlt es sich aber, vor der Änderung auf 1€ die Berechnung als PDF zu speichern.