Ich habe von meiner Im Mai 2022 verstorbenen Tante eine vermietete Eigentumswohnung (Baujahr 1980) geerbt. Die Tante hatte zuerst selbst in Wohnung gelebt, sie aber vor ca 10 Jahren vermietet, als sie in ein Seniorenheim zog. Ich wollte bei meiner Einkommenstererklärung 2022 die Afa für die Wohnung ansetzen, die die Finanzverwaltung allerdings gestrichen hat mit der Begründung "ich könne nur die Afa des Vorbesitzers weiterführen."
Problem 1: Meine Tante hatte die Eigentumswohnung nach der Vermietung nie steuerlich angegeben, also hat nie eine Berechnung der Afa stattgefunden. Das Finanzamt meiner Tante hat meinem Finanzamt bestätigt, dass keinerlei Unterlagen für die Eigentumswohnung vorliegen, also auch keine Afa-Berechnung.
Ich bin der Meinung, mir müsste jetzt die "erstmalige" Afa für die Eigentumswohnung gestattet werden.
Problem 2: Auf welcher Grundlage wir die Afa berechnet. Ich habe keinerlei Unterlagen über den ursprünglichen Kauf/Zusatzkosten aus dem Jahr 1980 aufgefunden. Auf die finanzamtliche Bewertung für die fällige Erbschaftsteuer (plus Nebenkosten) als Kostenbasis will sich das Finanzamt nicht einlassen.
Mit welchen Argumenten kann ich mein Finazamt zur Zulassung der Afa bringen??