Anlage V+V im Erbfall - Afa - 2 Probleme

  • Ich habe von meiner Im Mai 2022 verstorbenen Tante eine vermietete Eigentumswohnung (Baujahr 1980) geerbt. Die Tante hatte zuerst selbst in Wohnung gelebt, sie aber vor ca 10 Jahren vermietet, als sie in ein Seniorenheim zog. Ich wollte bei meiner Einkommenstererklärung 2022 die Afa für die Wohnung ansetzen, die die Finanzverwaltung allerdings gestrichen hat mit der Begründung "ich könne nur die Afa des Vorbesitzers weiterführen."

    Problem 1: Meine Tante hatte die Eigentumswohnung nach der Vermietung nie steuerlich angegeben, also hat nie eine Berechnung der Afa stattgefunden. Das Finanzamt meiner Tante hat meinem Finanzamt bestätigt, dass keinerlei Unterlagen für die Eigentumswohnung vorliegen, also auch keine Afa-Berechnung.

    Ich bin der Meinung, mir müsste jetzt die "erstmalige" Afa für die Eigentumswohnung gestattet werden.

    Problem 2: Auf welcher Grundlage wir die Afa berechnet. Ich habe keinerlei Unterlagen über den ursprünglichen Kauf/Zusatzkosten aus dem Jahr 1980 aufgefunden. Auf die finanzamtliche Bewertung für die fällige Erbschaftsteuer (plus Nebenkosten) als Kostenbasis will sich das Finanzamt nicht einlassen.

    Mit welchen Argumenten kann ich mein Finazamt zur Zulassung der Afa bringen??

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    Ich wollte bei meiner Einkommenstererklärung 2022 die Afa für die Wohnung ansetzen, die die Finanzverwaltung allerdings gestrichen hat mit der Begründung "ich könne nur die Afa des Vorbesitzers weiterführen."

    Was auch absolut zutreffend ist (Fußstapfentheorie § 11d EStDV).


    Problem 1: Meine Tante hatte die Eigentumswohnung nach der Vermietung nie steuerlich angegeben, also hat nie eine Berechnung der Afa stattgefunden. Das Finanzamt meiner Tante hat meinem Finanzamt bestätigt, dass keinerlei Unterlagen für die Eigentumswohnung vorliegen, also auch keine Afa-Berechnung.

    Das spielt keine Rolle. Dann ist das jetzt nachzuholen, wie auch immer.


    Ich bin der Meinung, mir müsste jetzt die "erstmalige" Afa für die Eigentumswohnung gestattet werden.

    Nein.


    Problem 2: Auf welcher Grundlage wir die Afa berechnet. Ich habe keinerlei Unterlagen über den ursprünglichen Kauf/Zusatzkosten aus dem Jahr 1980 aufgefunden. Auf die finanzamtliche Bewertung für die fällige Erbschaftsteuer (plus Nebenkosten) als Kostenbasis will sich das Finanzamt nicht einlassen.

    Ebenfalls zurecht, denn es sind die tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung/Herstellung maßgeblich.


    Mit welchen Argumenten kann ich mein Finazamt zur Zulassung der Afa bringen?

    Gar nicht.

  • miwe 4:

    Warum haben Sie meinen Beitrag gesperrt???


    Sie schreiben: "Das spielt keine Rolle. Dann ist das jetzt nachzuholen, wie auch immer"

    Kann ich das so verstehen: Ich beschaffe mir - wie auch immer - die "tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellkosten im Jahr der Anschaffung", dann kann ich auf dieser Basis die Afa ansetzen????

  • Sie schreiben: "Das spielt keine Rolle. Dann ist das jetzt nachzuholen, wie auch immer"

    Kann ich das so verstehen: Ich beschaffe mir - wie auch immer - die "tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellkosten im Jahr der Anschaffung", dann kann ich auf dieser Basis die Afa ansetzen????

    So isses, Wie immer ist dabei der Grundstückswert herauszurechnen.

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    Kann ich das so verstehen: Ich beschaffe mir - wie auch immer - die "tatsächlichen Anschaffungs-/Herstellkosten im Jahr der Anschaffung", dann kann ich auf dieser Basis die Afa ansetzen?

    Genau. Also Verträge suchen, die ja eigentlich immer aufgehoben werden sollten.


    Das Finanzamt meiner Tante hat meinem Finanzamt bestätigt, dass keinerlei Unterlagen für die Eigentumswohnung vorliegen, ...

    Dann hast Du aber sicherlich nur im Veranlagungsbezirk des Finanzamts nachgefragt und nicht auf der Bewertungsstelle des Hauses. Da schlummert i.d.R. alles noch in Aktenheftern. Die AfA-BMG erfährst Du allerdings auch dort nicht und musst sie nach den allgemeinen Regeln im Jahr der Anschaffung/Herstellung durch die Tante selber ermitteln. ;)