Liebe User,
seit dem Jahr 2021 bin ich angestellt tätig, im Jahr 2020 war ich selbständig. Im Kalenderjahr 2021 habe ich (beides für 2020) sowohl korrigierte Krankenkassenbeiträge nachgezahlt, als auch eine Nachzahlung der Einkommensteuer ans Finanzamt geleistet.
Kann ich diese Zahlungen steuerlich absetzen? Wenn ja, wo?
Vielen Dank für Eure Hilfe, sonnige Grüße und ein schönes, neues Jahr!
Michael