Steuerliche Absetzbarkeit von korrigierten KK-Beiträgen sowie Steuernachzahlungen das Vorjahr betreffend

  • Liebe User,


    seit dem Jahr 2021 bin ich angestellt tätig, im Jahr 2020 war ich selbständig. Im Kalenderjahr 2021 habe ich (beides für 2020) sowohl korrigierte Krankenkassenbeiträge nachgezahlt, als auch eine Nachzahlung der Einkommensteuer ans Finanzamt geleistet.


    Kann ich diese Zahlungen steuerlich absetzen? Wenn ja, wo?


    Vielen Dank für Eure Hilfe, sonnige Grüße und ein schönes, neues Jahr!

    Michael

  • Einkommensteuerzahlungen waren und sind nicht abziehbar, auch wenn dies Nachzahlungen sind.

    Die Zahlungen für die Krankenkasse sind - je nach Bescheinigung deiner Kasse - im Vorjahr oder im laufenden Jahr zu erfassen. Dazu musst du dir die Bescheinigung der Krankenkasse ansehen (entweder per Papier zugesandt oder per Elster abholen).

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich diese Zahlungen steuerlich absetzen? Wenn ja, wo?

    Steuerberatung darf das Forum auf Grund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten. Bei derartigen Fragen sollte Dir aber auch die von Dir genutzte Steuersoftware, welche auch immer, dienlich sein.


    Im Übrigen bitte keine Themen mischen bzw. keine Sammeltreads, damit das Forum und seine erweiterte Forumssuche auch künftig noch übersichtlich bleibt.