Nullmeldung bei Gewerbesteuer 2020

  • Das FA hat mich aufgefordert eine Gewerbesteuererklärung 2020 nachzureichen.

    In beiden von mir ausgeübten Gewerben liege ich deutlich unter dem Freibetrag von 24.500, daher war ich verwundert, dass ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben soll.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich also eine sog. Nullmeldung abgegeben.


    Ist es richtig, dass ich dafür einfach in "Gewerbesteuererklärung > Gewinn > Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des $ 7 Satz 4 GewStG" meinen Gewinn aus der EstE 2020 eintrage und das war's?

    "Hinzurechnungen", "Kürzungen" oder "Verlustvortrag" wüßte ich nicht, was da bei mir einzutragen gäbe.

    Über einen kurzen Rat freue ich mich. Danke : )

  • Dann lag ich mit "Ist es richtig, dass ich dafür einfach in "Gewerbesteuererklärung > Gewinn > Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des $ 7 Satz 4 GewStG" meinen Gewinn aus der EstE 2020 eintrage und das war's?" richtig.


    Miet und Pachtzinsen etc. habe ich nicht.

  • Bisher wurde ich noch in den Jahren der Existenz der 2 Gewerbe nie vom FA aufgefordert eine GStE abzugeben.
    Ich werde einfach für beide Gewerbe eine GStE abgegeben und nicht auf eine weitere Aufforderung warten.

    Darf ich zur Kernfrage nochmal nachhaken?


    Dann lag ich mit "Ist es richtig, dass ich dafür einfach in "Gewerbesteuererklärung > Gewinn > Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des $ 7 Satz 4 GewStG" meinen Gewinn aus der EstE 2020 eintrage und das war's?" richtig.

  • ohne Erklärung kann das Finanzamt keinen Steuermessbetrag für die Gemeinde ermitteln. Und diese brauch den aber um die GwSt, zu erheben.

    Der Freibetrag ist pro Gewerbe


    Einzelunternehmer können anders als Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften grundsätzlich mehrere Gewerbebetriebe unterhalten und somit auch den Gewerbesteuerfreibetrag mehrmals beanspruchen. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Selbständigkeit der Betriebe sind aber hoch.

  • ne ich meinte zur allgemeinen Info dass das sonst nicht gemacht werden muss. Der Freibetrag ist pro Gewerbe

    Und diese Info ist eben irreführend, denn es ist immer noch nicht klar, ob nicht doch Hinzurechnungen zu berücksichtigen sind (zwar nicht so hoch , dass der Freibetrag überschritten wird, aber sie sind anzugeben, denn Mieten beimhaltet auch Mieten für bewegliche Vermögensgegenstände, und darunter fallen auch Leasingkosten für Fahrzeuge, Büroausstattung etc. Auch monatliche/jährliche Lizenzkosten für Software sind hier einzutragen).

  • Ich gehe davon aus dass das FA die Aufforderung zur Gewerbesteuermeldung getätigt hat, nachdem die EÜR eingereicht wurde und demnach dem FA alle Gewinne vorliegen, mein Hinweis bezog sich darauf, dass nachfolgend keine Nullmeldungen mehr abgegeben werden müssen. Dieser einer Aufforderung muss natürlich gefolgt werden. Aber wenn es keine Afforderung vom FA gibt, braucht man keine Nullmeldungen abgeben.


    Ich bin jetzt raus, ist mir irgendwie lästig wie auf Aussagen rumgeritten wird und diese so zerflückt werden, was eigentlich garnicht drin stand.

  • Michael1972


    deine Aussage stimmt nicht - die Aufforderung erfolgt jährlich allgemein in den Medien mit Terminanaben.

    Lies einmal § 149 Abs. 1 AO. Danach ist die öffentliche Aufforderung die Regel und die durch die Finanzämter in Ausnahmenfällen zu beachten.

    Und die Tatsache, dass ein Gewerbebetrieb vorliegt (im hier vorliegenden Fall sogar drei) genügt zur Begründung der Abgabepflicht (§ 25 GewStDV).

  • Ja ist ok danke für die Aufklärung. Ich hatte jahrelang Ruhe davor, erst als ich die Freigrenze überschritten habe, wurde ich nach Abgabe der EÜR vom FA aufgefordert die Gewerbesteuermeldung zu machen. Nachgelesen habe ich dann, dass diese im Falle einer Nullmeldung nicht abzugeben wäre ausser das FA fordert einen dazu auf.

  • Ich gehe davon aus dass das FA die Aufforderung zur Gewerbesteuermeldung getätigt hat, nachdem die EÜR eingereicht wurde und demnach dem FA alle Gewinne vorliegen

    Das ist korrekt. Meine EStE habe ich pünktlich im letzten Jahr abgegeben, alle Gewinne liegen dem FA vor.

    Daher wunderte ich mich, warum ich zur Abgabe einer GStE aufgefordert wurde.

  • Steuer:Sparbuch würde das aus Deinen Buchungen im Modul EÜR zusammenpfriemeln und sogar bei Angabe des Hebesatzes Deiner Kommune die Vorauszahlungen errechen.

    Mit dem Modul EÜR muss ich mich noch beschäftigen. Da werde ich eurem Rat aus einem anderen Thread folgen.
    Ein erster Blick zeigt: ganz schön komplexes Zeug. Riesige Listen mit benannten und nummerierten Konten. Ich muss mich erste belesen, was überhaupt davon für mich relevant ist.

    Gestern habe ich mir mal testweise kurz bei Freunden "Steuersparerklärung" (von Akademischer Arbeitsgemeinschaft) angesehen.
    Dort kann man gar nicht innerhalb der EStE manuell eine EÜR eintragen. Vielmehr füllt man dort zwingend eine sog. Gewinnerfassung durch.
    Aus diesen Daten wird dann automatisch die EÜR erzeugt, und die UStVA, die UStE und GStE.

    Also im Prinzip das, was mit vermutlich auch bei der Verwendung des Moduls EÜR in Wiso Steuer Mac möglich ist.