Wie erfasse ich Kosten aus Land und Forstwirtschaft, die sich aus einer Grundstücksgesellschaft ergeben?

  • Hallo!

    Ich wüsste gerne, wie ich die Ausgaben für Land und Forstwirtschaft in Zeile 10 in Anlage L eintrage, welche ich aus einer gesonderten Feststellung/ Steuererklärung für mich als Beteiligten einer Grundstücksgesellschaft entnehme? Dort gehören sie nämlich laut der Steuerberaterin, welche diese gesonderte Erklärung erstellt hat, in meiner Einkommenssteuererklärung hin.


    Wenn ich auf das Feld 10 in der Formularsicht L vom Steuersparbuch 2021 doppelklicke, dann lande ich hier:

    Diese Feld wiederum wird von der Beteiligungssicht aus befüllt.

    Wenn ich in der Beteiligungsübersicht allerdings einen neuen Eintrag für Einkünfte bzw. Ausgaben aus "Land und Forstwirtschaft" anlegen will, stehen mir nur die Optionen "Einzelunternehmer" oder "Mitunternehmer" zur Verfügung. Die Option "Grundstücksgemeinschaft" fehlt hier jedoch. Sie ist nur bei Einkünften aus "Vermietung und Verpachtung" vorhanden.

    Was tun?



    Viele Grüße!

  • Mitunternehmer

    Was doch genau den Sachverhalt zur Einkunftsart L+F trifft. ;)

    Das verstehe ich nicht. Was meinen Sie damit?
    Wenn eine Grundstücksgemeinschaft Wald besitzt und darüber Land und Forstwirtschaft betreibt, lassen sich doch diesbezügliche Gewinne und Verluste hier nicht abbilden!?

    • Offizieller Beitrag

    Mitunternehmer

    Was doch genau den Sachverhalt zur Einkunftsart L+F trifft. ;)

    Das verstehe ich nicht. Was meinen Sie damit?
    Wenn eine Grundstücksgemeinschaft Wald besitzt und darüber Land und Forstwirtschaft betreibt, lassen sich doch diesbezügliche Gewinne und Verluste hier nicht abbilden!?

    Genau da sind in den ESt-Erklärungen der jeweiligen Mitunternehmer die gesondert und einheitlich festgestellten Beteiligungseinkünfte aus einer GbR einzutragen. Und hier erzielt die GbR eben Einkünfte aus L+F.

  • Nun, wenn ich Sie richtig verstehe, miwe4, dann meinen Sie, dass ich diese Ausgaben in die Zeile 12 (als Mitunternehmer nach §4 Absatz 1 oder 3 EStG) der Anlage L eintragen soll und nicht (wie von der Steuerberaterin gefordert, welche die Feststellungserkärung der Grundstücksgesellschaft erstellt hat) in die Zeile 10 (laut gesonderter Feststellung nach §4 Absatz 1 oder 3 EStG).

    Dort hat es dann mangels Alternative das Programm auch eingetragen. Wobei meine Steuerberaterin meinte, dass es eigentlich falsch sei, aber auch niemanden wohl wirklich stören würde. Jetzt steht hier Aussage gegen Aussage.

    Warum meinen Sie denn, dass es in die Zeile 12 (als Mitunternehmer) und nicht die Zeile 10 (laut gesonderter Feststellung) der Anlage L gehört? Schließlich kommt es doch aus einer gesonderten Feststellung?

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollte Deine Beraterin klären, ob es eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen Deines Betriebs, bei dem Du Alleineigentümer bist, aufgrund örtlicher Zuständigkeit des Betriebstätten-/Lagefinanzamts handelt, die es auszuwerten gilt, oder, ob es eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einer Gesellschaft/Gemeinschaft/GbR ist, an der Du beteiligt bist, und bei der es Dein Ergebnis als Miteigentümer/
    -unternehmer auszuwerten gilt.


    Den Unterschied möge sie Dir bitte erklären, denn uns hast Du geschildert, dass Du Mitunternehmer seist. Und dafür haben wir Dir die Lösung geliefert. Ihre Meinung spräche dafür, dass für Deinen Betrieb L+F dessen Betriebstätten-/Lage-FA zuständig ist und für Deine ESt eben das Wohnsitz-FA. Dann müsstest Du eben den Reiter anders klicken und es landet in der Anlage L+F zwei Zeilen höher (10). Helfen kann man nun einmal leider nur richtig, wenn auch der Sachverhalt zutreffend geschildert wird.

    Anlage L

    mich als Beteiligten einer Grundstücksgesellschaft

  • Danke für Ihre Mühe soweit.

    Dann sollte Deine Beraterin klären, ob es eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen Deines Betriebs, bei dem Du Alleineigentümer bist, aufgrund örtlicher Zuständigkeit des Betriebstätten-/Lagefinanzamts handelt, die es auszuwerten gilt, oder, ob es eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einer Gesellschaft/Gemeinschaft/GbR ist, an der Du beteiligt bist, und bei der es Dein Ergebnis als Miteigentümer/
    -unternehmer auszuwerten gilt


    Den Unterschied möge sie Dir bitte erklären, denn uns hast Du geschildert, dass Du Mitunternehmer seist. Und dafür haben wir Dir die Lösung geliefert. Ihre Meinung spräche dafür, dass für Deinen Betrieb L+F dessen Betriebstätten-/Lage-FA zuständig ist und für Deine ESt eben das Wohnsitz-FA. Dann müsstest Du eben den Reiter anders klicken und es landet in der Anlage L+F zwei Zeilen höher (10). Helfen kann man nun einmal leider nur richtig, wenn auch der Sachverhalt zutreffend geschildert wird

    Ja, natürlich bin ich Beteiligter. Und kein Alleineigentümer. Das war schon alles richtig.
    Und ja, die Finanzämter von Wohn- und Betriebsstätte unterscheiden sich. Diese Info hatte ich Ihnen noch nicht geliefert, da ich nicht wusste, dass sie relevant sein könnte.

    Aber was meinen Sie denn mit "Dann müsstest Du eben den Reiter anders klicken und es landet in der Anlage L+F zwei Zeilen höher (10)."??

    Wo muss ich da was anders klicken? Das war ja meine initiale Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, natürlich bin ich Beteiligter. Und kein Alleineigentümer. Das war schon alles richtig.

    Dann sind Deine Einkünfte daraus so zu erklären, wie ich es von Beginn an erklärt habe (Zeile 12 Anlage L). Ich weiß nicht, wie die Beraterin da etwas anderes sagen kann. Da sind Einkünfte aus Beteiligungen L+F zu erklären.


  • Ok, super, vielen Dank, miwe4 !
    Dann war ja alles richtig und ich kann das weiter so machen.
    Ja schon komisch, dass sie es in der Zeile 10 haben wollte. Jetzt, wo Sie das Formular so schön da nochmal abgebildet haben, sehe ich erst, dass in Zeile 10 ja auch gar nicht der Gesellschaftsname abgefragt wird. Mal schauen, ob ich sie bei der nächsten Steuererklärung nochmal drauf anspreche oder es einfach so auf sich beruhen lasse.
    Tut mir leid für die Mühe und nochmal danke für Ihre kompetente und superschnelle Unterstützung! Würde ich mir gerade bei einer anderen Software von einem anderen Hersteller, mit dem ich mich gerade auseinandersetze, ähnlich wünschen.

    • Offizieller Beitrag

    Mal schauen, ob ich sie bei der nächsten Steuererklärung nochmal drauf anspreche oder es einfach so auf sich beruhen lasse.

    Ich würde es auf sich beruhen lassen.


    Tut mir leid für die Mühe und nochmal danke für Ihre kompetente und superschnelle Unterstützung!

    Gerne geschehen. :)


    So ein paar Jahre mittendrin im Steuerrecht sollten einem ja auch nützlich sein. Und ansonsten lernt man auch nach Jahren immer noch täglich dazu. ;)