Nachzahlung aus Sabatjahrabbruch

  • Meine Frage bezieht sich auf das sogenannte Sabatjahr, welches es z.B bei Lehrern gibt.


    Ich bin verbeamteter Lehrer und befinde mich zur Zeit in der "Ansparphase" des Sabatjahres. Das bedeutet ich erhalte 3 Jahre Lang 75% meines Gehaltes und im 4 Jahr, in dem ich nicht arbeiten gehe ebeso 75%.

    Rein rechtlich kann ich diese Ansparphase abbrechen wann ich möchte. Dann erfolgt eine Nachzahlung des angesparten Geldes.


    Hierzu meine Frage: Wenn ich die Ansparphase im Januar 2024 abbrechen würde und in diesem Jahr die Nachzahlung erfolgen würde, für welche(s) Jahr(e) würde dann dafür Steuern fällig???


    (Aufgrund von Unterhaltszahlungen und temporärer Zahlungen an den Kreis für ein im Heim untergebrachtes Kind stelle ich mich jetzt mit geringerem Einkommen natürlich erheblich besser, daher wäre eine möglichst später Abruch für mich von großem Interesse. Wenn die Nachzahlung allerdings auch auf die vorherigen Jahre angerechnet würde, wäre das natürlich eine Milchmädchenrechnung für mich.

    • Offizieller Beitrag

    Hierzu meine Frage: Wenn ich die Ansparphase im Januar 2024 abbrechen würde und in diesem Jahr die Nachzahlung erfolgen würde, für welche(s) Jahr(e) würde dann dafür Steuern fällig???

    § 11 EStG - Besteuerung der Nachzahlung in 2024


    Ansonsten ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine steuerliche Beratung nicht gestattet.


    Vieles lässt sich übrigens auch über eine Steuersoftware, gleich welchen Herstellers, mit ihren umfangreichen Hilfen und Anregungen klären.