Guten Abend,
auf der Suche nach Infos zu folgendem Thema wurde ich bisher nirgends fündig. Freue mich, wenn hier jemand weiter weiß.
1. Ich habe im Jahr 2017 im Oktober mein Master-Studium begonnen und möchte nun einen Verlustvortrag für dieses Jahr geltend machen. Gebe in der Erklärung alle Infos nur für den Zeitraum Oktober bis Dezember an?
Hintergrund der Frage: Bis Ende September 2017 war ich im Bachelor eingeschrieben und habe einige Monate lang auch gearbeitet für weniger als 400€/Monat (HiWi an der Uni), in einem Monat knapp über 400 (befristet angesetzt als Servicekraft auf einer Veranstaltung). Insgesamt aber im Schnitt pro Monat für das ganze Jahr gerechnet weniger als 400 (~1600€ im gesamten Jahr), ab Oktober bis Dezember gar nichts davon. Muss/kann/soll ich für diese Steuererklärung dennoch die Einnahmen angeben, oder nicht, da sie noch vor dem Master waren?
2. Zählen zu Bewerbungen, die in die Werbungskosten kommen auch Bewerbungen an Unis? Und zählen Bewerbungen für Nebenjobs, die zwar in 2017 geschehen sind, aber noch etwa im März, also ein halbes Jahr vor Beginn des Masters? Das waren eben Jobs, mit denen ich die Zeit bis zum Beginn des Masters überbrücken wollte und einen habe ich dann auch gehabt, siehe 1.: Servicekraft.
Vielen lieben Dank!