Wenn man zu einer Monatlichen Umsatzsteuer Voranmeldung verpflichtet ist, und man z.B. 3 Monate am Stück keinen Umsatz hat, muß man diesen dann trotzdem melden, oder nur wenn auch Umsatz entstanden ist?
Ja, selbstverständlich muss man einer bestehenden Verpflichtung nachkommen. Und keine Umsätze ist ja auch nicht gleichbedeutend mit keine Vorsteuer, oder? Wenn sich etwas hinsichtlich der Abgabe ändert, meldet sich das FA, oder aber man muss einen Antrag stellen.