Freistellungsauftrag nicht eingereicht

  • Liebe Forumsgemeinde,

    ich habe kleinere Festgeldanlagen bei deutschen und ausländischen Banken (Schweden, Norwegen)

    Wenn ich jetzt keinen Freistellungsauftrag gestellt habe, wird das dann trotzdem vom Finanzamt

    bei meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt? d.h. weiß das Finanzamt dass ich keinen

    Freistellungsauftrag gestellt habe und ziehen die dann den Freistellungsauftrag von der zu zahlenden

    Kapitalertragssteuer automatisch ab?

    Freue mich über Antworten

    • Offizieller Beitrag

    d.h. weiß das Finanzamt dass ich keinen

    Freistellungsauftrag gestellt habe und ziehen die dann den Freistellungsauftrag von der zu zahlenden

    Kapitalertragssteuer automatisch ab?

    Wenn Du keinen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt hat, dann zieht die Bank die Abgeltungssteuer von Deinen Erträgen ab und überweist diese ans FA. Und zwar unabhängig davon, öb Deine Erträge insgesamt über den Freibetrag liegen oder nicht.

    D.h., Du mußt Dir dann ggf. zuviel gezahlte Steuern vom FA im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück holen.

  • Hallo Billy,

    zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.

    Wie sieht das in der Praxis aus?

    Mal angenommen, ich habe bei drei Banken in Schweden und Norwegen Zinserträge

    von jeweils 300 Euro und bei einer deutschen Bank Zinserträge von 100 Euro.

    Bei den ausländischen Banken weiß ich, dass ich die Erträge in der KAP angeben muß.

    Wie ist das mit der deutschen Bank?

    Da ich ja keinen Freistellungsauftrag gestellt habe, wo muß ich jetzt was eintragen, um

    die zuviel bezahlte Kapitalertragssteuer vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung

    zurückzubekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Bei den ausländischen Banken weiß ich, dass ich die Erträge in der KAP angeben muß.

    Wie ist das mit der deutschen Bank?

    Du mußt vollständige Angaben machen. Also natürlich aud die deutschen Erträge.

    Da ich ja keinen Freistellungsauftrag gestellt habe, wo muß ich jetzt was eintragen, um

    die zuviel bezahlte Kapitalertragssteuer vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung

    zurückzubekommen?

    Ebenfalls in der Anlage KAP.

  • Wenn ausländische Banken ohne deutsche KapErtSt im Spiel sind, ist auch bei Erteilung eines Freistellungsauftrages in Deutschland die deutschen Erträge gemäß der Bescheinigung der Bank einzutragen. Würde man dies nicht machen, könnte die Steuer nicht gesetzmäßig ermittelt werden (und könnte als leichtfertige Steuerhinterziehung gelten). Sämtliche Kapitalerträge weltweit einschließlich derer in Deutschland sind erklärungspflichtig. Nur wenn von allen Kapitalerträgen KapErtSt abgezogen wurde, muss man nichts eingeben, sonst vollständig.

  • Hallo nesciens,

    ich habe bei Weltsparen 2 Festgeldanlagen bei deutschen Banken.

    Man hat mir gesagt, Kapitalerträge bei deutschen Banken müssen

    in der Steuererklärung nicht angegeben werden, da hier die Steuern

    von den Banken automatisch ans Finanzamt abgeführt werden.

    Viele Grüße

    varico

  • Diese Auskunft stimmt nur, wenn du daneben keine anderen, nicht der Kapitalertragsteuer unterworfene Einnahmen hast! Da dies bei dir aber der Fall ist, musst du alle Einnahmen angeben (auch die von weltsparen.de)! Sonst kann die Steuer nicht ermittelt werden, da deine Vorauszahlungen mittels Abzug bei weltsparen.de nicht berücksichtigt werden können.

    Du darfst mir schon glauben - es gilt eben "alles oder nichts" und da hier erklärungspflichtige Einkünfte vorliegen, sind alle zu erklären, auch diejenigen, die alleine gesehen nicht erklärungspflichtig wären! Wenn du keinen Ärger mit dem Finanzamt willst, gibst du alles an.