Hallo,
der Patch mit Versionsnummer 21.03.29.002 ist da. Damit haben wir kurzfristig auf einige Meldungen reagiert, die im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Versand von Steuerformularen mit dem letzten Update noch nicht behoben waren.
Es geht vor allem um die Möglichkeit, die Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder quartalsweise versenden zu können, und um diese Meldung beim Übertragen der EÜR:
"Der anzusetzende niedrigere Betrag bei den Schuldzinsen in Zeile 29 (Anlage SZ: "Niedrigerer Betrag aus Zeile 24 oder 28") wurde nicht als Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Absatz 4a EStG in die Anlage EÜR übertragen."
Wie immer empfehlen wir vor der Installation des Patches das Erstellen einer aktuellen Datensicherung über "Datei > Datensicherung > Manuelle Datensicherung". Wer weitere allgemeine Hinweise zu Updates sucht oder sich noch einmal über das letzte Update mit Version 21.03.29.001 informieren möchte, kann dies unter diesem Link tun:
gerade ist das angekündigte Update mit den neuen Steuerformularen online gegangen. Die Versionsnummer ist die 21.03.29.001. Viele weitere von unseren Kunden angesprochene und gewünschte Anpassungen wurden umgesetzt: Steuerformulare werden nicht mehr mit Nullen aufgefüllt, der Ausweis der Sondervorauszahlungen wurde korrigiert, die formlose EÜR-Auswertung lässt sich nun individuell anpassen und noch einiges mehr.
Vor der Liste der Änderungen im Detail hier wie üblich noch die allgemeinen…
Hier noch die Änderungen im Patch im Detail, wie sie auch auf der Seite https://www.buhl.de/meinbuero/update/ nachzulesen sind:
- EÜR 2021 kann nicht versendet werden aufgrund fehlendem Hinzurechnungsbetrag
- Manuelle Änderungen in der USTVA werden nicht gespeichert
- USTVA Versand quartalsweise nicht möglich
- Die Kennziffer 39 der USTVA wird nicht mit Konto 1781 gefüllt
Mit freundlichem Gruß
Christoph Diel