Umsatzsteuer-Erstattung nicht gebucht

  • Hallo Steuerpflichtige,

    ich bräuchte eure Hilfe.

    Ich bin freiberuflicher Autor und habe seit Januar letzten Jahres auf die Kleinunternehmerregel verzichtet. Meine quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen mache ich über EÜR mit dem Wiso Sparbuch.

    Nun zu meinem Problem:

    Leider habe ich dummerweise vergessen die Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt in der EÜR zu verbuchen. Die jährl. Umsatzsteuererklärung hab ich auch schon abgegeben.

    Das Finanzamt gab mir die telefonische Ausknft, ich könne noch eine Korrektur der Voranmeldungen und des Abschlusses schicken.

    Leichter gesagt als getan. Irgendwie kann man nach dem Abschluss keine Buchungen in der EÜR mehr tätigen.

    Rechts im Menü über Auswerten/ Umsatzsteuer Voranmeldung komme ich zwar auf meine gesendeten Voranmeldungen und könnte etwas korrigieren, ich habe aber keine Ahnung unter welchem Punkt ich die Rückzahlung eintragen kann.

    Vielen Dank schonmal...

  • Irgendwie kann man nach dem Abschluss keine Buchungen in der EÜR mehr tätigen.

    hallo,

    ...ist immer eine Frage des verwendeten Programms und wie da vorgegangen wurde.

    Mit Excel Tabellen erstellt und dann bei Elster die Zahlen eingetragen, oder doch so richtige "Buchführung"

    mit Konto/Gegenkonto

    Hallo,

    ich arbeite mit der Buchhaltung (EÜR) im WISO Sparbuch. Sobald ich die Umsatzsteuervoranmeldung abschließe und übers Programm ans Finanzamt schicke, kann ich an dem Quartal nichts mehr ändern. Muss wohl auch so sein.:thumbsup:

    Mein Problem ist, dass ich die Umsatzsteuererstattungen dummerweise nicht gebucht habe und jetzt versuche, die Rückzahlungen in einer korrigierten Voranmeldung ans Finanzamt zu schicken. Ich hab nur keine Ahnung wo ich die Beträge eingeben muß. Wie bereits geschrieben, habe ich über "Auswerten" im linken Menü die Möglichkeit die Voranmeldung zu korrigieren, ich würde nur gerne wissen, wo ich die Rückzahlung dort unterbringe. :/

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt gab mir die telefonische Ausknft, ich könne noch eine Korrektur der Voranmeldungen .... schicken.

    Und was sollte an den Voranmeldungen geändert werden?


    Die jährl. Umsatzsteuererklärung hab ich auch schon abgegeben.

    Und dann hast Du dafür sicherlich auch schon eine entsprechende Abrechnung mit der zutreffenden Zahllast, sofern Du das VZ-Soll nicht manuell angepasst hattest, bekommen. Somit ist die USt 2021 durch.


    Das Finanzamt gab mir die telefonische Ausknft, ich könne noch eine Korrektur ... des Abschlusses schicken.

    Das schon eher und natürlich unter Berücksichtigung des § 11 EStG.


    Mein Problem ist, dass ich die Umsatzsteuererstattungen dummerweise nicht gebucht habe und jetzt versuche, die Rückzahlungen in einer korrigierten Voranmeldung ans Finanzamt zu schicken.

    Was sollte da eine korrigierte USt-VA ändern, wenn sich weder Umsätze noch Vorsteuern geändert haben? Und da die Jahreserklärung nach den USt-VAs auch schon durch ist, braucht man da nichts ändern. Wenn Du das VZ-Soll in Deiner Jahreserklärung falsch angegeben hast und die verbleibende Zahllast somit falsch ermittelt hast, die festzusetzende USt aber ansonsten zutreffend ist, dann schickt Dir das FA eine "Abrechnung zur Umsatzsteuer 2021".

  • Was sollte da eine korrigierte USt-VA ändern, wenn sich weder Umsätze noch Vorsteuern geändert haben? Und da die Jahreserklärung nach den USt-VAs auch schon durch ist, braucht man da nichts ändern. Wenn Du das VZ-Soll in Deiner Jahreserklärung falsch angegeben hast und die verbleibende Zahllast somit falsch ermittelt hast, die festzusetzende USt aber ansonsten zutreffend ist, dann schickt Dir das FA eine "Abrechnung zur Umsatzsteuer 2021".

    Ok, ich verstehe. Gäbe es denn überhaupt die Möglichkeit eines Eintrages der Rückzahlungen vom Finanzamt in der EÜR des WISO Sparbuches, damit ich die Korrektur an das Finanzamt schicken kann.

    Ich komme ja über das Menü auf der linken Seite (3 Auswerten) auf die gesendeten Umsatzsteuervoranmeldungen, sowie auch auf die Umsatzsteuererklärung. Dort könnte ich zum Beispiel in der Erklärung das "Vorauszahlungssoll" oder in den Voranmeldungen die "verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung" ändern. Ich weiß nur nicht ob ich dort richtig wäre.

    Oder soll ich lieber einen Dreizeiler an das Finanzamt schicken (wäre laut telefonischer Auskunft die zweite Möglichkeit) in welchem ich auf meine Dusseligkeit und die vergessenen Buchungen hinweise?


    PS: Wie würde eine Korrektur des Finanzamtes verbucht?

    Vielen Dank für Deine Mühe!!!

  • In der Regel buchst du doch bei Zahlungsaus- oder eingang Bank und das Konto Umsatzsteuervorauszahlungen, für das Q4 musst du eine gesonderte Buchung machen, damit es in die UStE, aber nicht in die EÜR eingeht (außer bei 10-Tage-Regel und Zahlung bis zum 10.1.).

    Im Zweifel würde ich hier in einer Tabelle korrigieren (wenn es nicht über das Sparbuch geht) und über Mein Elster die korrigierte Erklärung abgeben.