Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten

  • Hallo zusammen,


    ich mache aktuell meine Steuererklärung für das Jahr 2021 und habe eine Frage zum o.g. Bereich der Steuerfreien Verpflegungszuschüsse. Im letzten Jahr hatte ich eine Dienstreise in der ich für 5 Wochen in einer anderen Niederlassung tätig war. Für diese Zeit habe ich vom Arbeitgeber eine steuerfreie Verpflegungspauschale in Höhe von 513,80 Euro erhalten, diese ist auch so in der Zeile 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung zu finden.


    Nun habe ich gelesen, dass dieser Zuschuss unter den Werbungskosten (unter Reisekosten) nachgewiesen werden muss. Dies habe ich ich nun getan, weiß jedoch nicht ob dies so korrekt ist (s. Screenshots).

    Mein Arbeitgeber rechnet z.B. Tage mit weniger als 14 Stunden aber mindestens 8 Stunden mit 7,00 Euro ab, die Software jedoch mit 14 Euro.


    WiSo Software 560 Euro

    Arbeitgeber 513,80 Euro


    Ist dies so korrekt ?


    Zur Info: ich bin in dieser Zeit jeden Montag angereist, habe Dienstag bis Donnerstag eine 24-stündige Anwesenheit gehabt und freitags wieder zurück.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Grüße


  • Der Kürzungsbetrag für die Verpflegung (Hotelrechnungen?) sieht mir sehr niedrig aus. Wo sind die Hotelrechnungen? Hat diese der AG voll übernommen?

    Meines Erachtens nach ist dieser Kürzungsbetrag dann hier nicht anzugeben, da von der Erstattung der Hotelkosten abgezogen.

  • Der Kürzungsbetrag für die Verpflegung (Hotelrechnungen?) sieht mir sehr niedrig aus. Wo sind die Hotelrechnungen? Hat diese der AG voll übernommen?

    Meines Erachtens nach ist dieser Kürzungsbetrag dann hier nicht anzugeben, da von der Erstattung der Hotelkosten abgezogen.

    Hallo, der Arbeitgeber hat die Kosten für die eine Ferienwohnung komplett übernommen. Der gekürzte Betrag ist lediglich ein Abendessen wir vor Ort mit dem Arbeitgeber hatten (auf seine Kosten).