EÜR und offene Sammelkonten Debitor und Kreditor

  • Servus liebe Forumgemeinde,


    habe mal eine Frage zur Plausibilität der erstellten EÜR in mein Büro. Es verhält sich so das die Werte der Einnahmen und Ausgaben von der internen EÜR (die man jederzeit einsehen kann) und der amtlich erstellten im aktuellen Steuerformular, abweichen.

    Wie ich festgestellt habe, sind die Abweichungen darauf zurückzuführen das zum Jahresende die Sammelkonten 10000 (Debitor) und 70000 (Kreditor) nicht komplett ausgeglichen waren. Es waren schon Ein - und Ausgangsrechnungen erstellt, aber der zugehörige Zahlungsfluss noch nicht gebucht, da halt zu dem Zeitpunkt noch nicht vorhanden.


    Jetzt die Frage: Ist das so korrekt und kann man das so an das FA übergeben?


    Insbesondere bin ich mir unsicher, da nun die Jahres-Umsatzsteuererklärung auch abweichend ist. Die abzuführende Umsatzsteuer ist höher als in der EÜR angegeben. Logisch, denn als die letzte UST-Voranmeldung von DEZ abgeschickt wurde am 9. JAN, waren dann die verbleibenden Rechnung gebucht.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hi, normalerweise kann deine interne EÜR zur amtlichen EÜR nur soweit unterscheiden, wenn du z. B. Krankenkasse Beiträge buchst und diese in amtliche EÜR nicht zu tun haben, also bestimmte Konten, Gewerbesteuer fällt mir dazu noch ein.

    Aus deinem Text gehe ich von IST Versteuerung aus. Prüfe z. B über offe posten per 31.12 und Susa Liste per 31.12, ob da auch Abweichungen sind.

    Ich würde alles nochmal prüfen, mir ist nicht so koscher.

  • natia was soll denn das? Was haben die Krankenkassenbeiträge mit dem Umsatz zu tun? Richtig - nichts.

    Es geht darum, dass in der amtolichen EÜR nur solche Umsätze ausgewiesen werden, die bis zum 31.12. auch von den Kunden bezahlt wurden (und umgekehrt), striktes Zahlungsprinzip. § 11 Abs. 1 S. 1 EStG. Die in den Debitoren und Kreditoren ausgewiesenen Offenen Posten dürfen nicht in der EÜR erscheinen (bei einer GuV ist das etwas anders).

    Auch in der Umsatzsteuererklärung dürfen die Ausgangsrechnungen, die erst nach dem 31.12.2021 gezahlt wurden, nicht ausgewiesen werden. Kundenrechnungen (mit Ausnahmen von z. B. Mieten) sind keine immer wiederkehrenden Leistungen, die gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 EStG im Jahr der Verursachung anzusetzen wären. Hierher gehört die Zahlung der UStVA Dezember, sofern bis zum 10.1.2021 effektiv gezahlt wurde.


    Hier dürfte ein Fehler bei den Buchungen für die UStVA vorliegen - die EÜR ist richitig.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Ich betreibe SOLL Versteuerung. Habe jetzt noch mal nachgerechnet. Die Zahlen von der UST-Jahreserklärung stimmen doch mit der EÜR soweit überein. Also passt das alles.


    Bis auf eine Kleinigkeit wo ich noch eine Frage zu habe:


    Ich hatte noch 30€ auf Konto 8200 (Erlöse ohne UST) gebucht gehabt. Das waren so Erstattungen von Privatleuten zu Einkäufen (wie z.B. für fehlende Teile und Porto) wo ich nicht recht wusste wo ich das buchen soll.


    Nun ist es so das mit das Programm diese 30€ in der UST Erklärung in Zeile 76/77 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug, B = zum Gesamtumsatz gehörend nach §19 UST) rein wirft. Das ist doch aber der Bereich wo steuerfrei Umsätze als Kleinunternehmer eingetragen werden und daher in meinem Fall wohl Falsch?


    Bin mir auch nicht sicher ob ich diese Erstattungen der Umsatzsteuerabgabe hätte unterwerfen müssen, da fängt es schon mal an. Was mache ich damit am besten?


    Danke noch mal.

  • natia was soll denn das? Was haben die Krankenkassenbeiträge mit dem Umsatz zu tun? Richtig - nichts.

    Es geht darum, dass in der amtolichen EÜR nur solche Umsätze ausgewiesen werden...

    Natürlich nichts. Es wurden Unterschiede zwischen interne EÜR und amtliche EÜR in Einnahmen und Ausgaben beschrieben, deswegen meine Vermutung, nur auf den Text bezogen.

    Der Rest ist schon im oberen Post fast geklärt.

  • @nesciens


    Das die Dezember UST-Voranmeldung nicht automatisch in das letzte Jahr einfließt und man es wohl zum Jahresende speziell auf dem Verrechnungskonto buchen muss und dann bei Zahlung gegenbuchen, wusste ich nicht. Dachte das würde Softwareseitig automatisch geschehen. Tcha... wie kann ich das nun korrigieren?


    Danke für deine Hilfe!