Servus liebe Forumgemeinde,
habe mal eine Frage zur Plausibilität der erstellten EÜR in mein Büro. Es verhält sich so das die Werte der Einnahmen und Ausgaben von der internen EÜR (die man jederzeit einsehen kann) und der amtlich erstellten im aktuellen Steuerformular, abweichen.
Wie ich festgestellt habe, sind die Abweichungen darauf zurückzuführen das zum Jahresende die Sammelkonten 10000 (Debitor) und 70000 (Kreditor) nicht komplett ausgeglichen waren. Es waren schon Ein - und Ausgangsrechnungen erstellt, aber der zugehörige Zahlungsfluss noch nicht gebucht, da halt zu dem Zeitpunkt noch nicht vorhanden.
Jetzt die Frage: Ist das so korrekt und kann man das so an das FA übergeben?
Insbesondere bin ich mir unsicher, da nun die Jahres-Umsatzsteuererklärung auch abweichend ist. Die abzuführende Umsatzsteuer ist höher als in der EÜR angegeben. Logisch, denn als die letzte UST-Voranmeldung von DEZ abgeschickt wurde am 9. JAN, waren dann die verbleibenden Rechnung gebucht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!