Fehlermeldung / Einzelbeträge zum Gewinn als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung

  • Hallo,


    bei der Steuerklärung 2021 bin ich über einen hartnäckigen Fehler gestolpert und finde ich einfach keine Lösung. Ausgangssituation: Verheiratet mit gemeinsam Veranlagung, zwei Einkommen als Arbeitnehmer und zwei Gewerbe, davon eines alleine betrieben und ein anderes mit meiner Frau zusammen. Bei letzterem kommt es zu nachfolgenden Fehler bei der abschließenden Prüfung durch die Software:


    "Es wurden Einzelbeträge zum Gewinn als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung angegeben, die Summe der Gewinne als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung wurde jedoch nicht erklärt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Persona A)."


    Bei dem Gewerbe handelt es sich um eine als GbR betriebene PV-Anlage mit Regelbesteuerung, allerdings seit diesem Jahr als "Liebhaberei" betrieben bzw. der Vereinfachungsregelung unterliegend. Trotzdem habe ich Angaben zum entnommenen und eingespeisten Strom gemacht, da wir ja die Umsatzsteuer abzuführen haben. Hierzu wurden auch entsprechende Zahlungen bereits geleistet. All das wurde angegeben und ich sehe einfach keinen Fehler. Das Programm supportet auch nicht wirklich bei der Fehlersuche.


    Kann jemand mit der Meldung mehr anfangen als ich?!? Wo liegt vermutlich der Fehler?



    Hinweis: Ich habe mal zu Testzwecken das komplette 2. Gewerbe (PV-Anlage) rausgeschmissen (keine Fehler mehr). Dann alles neu eingegeben. Wieder der Fehler :-(.


    Ich würde mich über Hilfe riesig freuen.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    gebe einmal den Suchbegriff ´gesonderte Feststellung´ein

    Eine Feststellungserklärung braucht es nicht zwingend bei Ehegatten.

    Gewinn als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung


    Bei dem Gewerbe handelt es sich um eine als GbR betriebene PV-Anlage mit Regelbesteuerung, allerdings seit diesem Jahr als "Liebhaberei" betrieben bzw. der Vereinfachungsregelung unterliegend.

    Hast Du die GbR auch als 1. Betrieb des Ehemannes eingetragen und das Einzelgewerbe als 2. Betrieb bei dem Einzelunternehmer-Ehegatten? So gibt das in meiner Testdatei zumindest kein Problem bei Kreuzchen zu Liebhaberei ESt i.S.d. BMF-Erlasses.


    Aktuelle Programmupdates sind aber aktiviert und gezogen/installiert?

  • Hallo,


    erstmal danke für die Rückmeldung:

    1.) Nein, die GbR ist der 2. Betrieb und das Einzelgewerbe der 1. Betrieb. Da dort noch Abschreibungen laufen, würde ich das ungerne ändern. Macht das denn prinzipiell einen Unterschied?

    2.) Ja, Programm-Updates sind installiert, allerdings nutze ich die Mac-Version (2022 29.03.2730)

    3.) Du schreibst "Kreuzchen zu Liebhaberei ESt i.S.d. BMF-Erlasses.". Wo finde ich das Kreuzchen? Ich habe nur "Soll auf die Abgabe einer EÜR..." auf nein gestellt. Vielleicht ist ja hier der Bug?!?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die GbR ist der 2. Betrieb

    PV muss meiner Kenntnis nach immer als 1. Betrieb eingerichtet werden. Ich kann mich aber auch irren. Ich würde es jedenfalls immer so machen. Und das führt in meiner Testdatei, wie oben schon gesagt, zu keinen Problemen.


    Macht das denn prinzipiell einen Unterschied?

    Scheint doch zumindest so. Dann sind die Einkünfte nämlich bei dem einen Ehegatten 1. Betrieb (2. Betrieb ohne Eingabe zu 1. Betrieb macht ja keinen Sinn) und bei dem anderen Ehegatten 2. Betrieb.


    Da dort noch Abschreibungen laufen, würde ich das ungerne ändern.

    Man kann ja auch Dateikopien anlegen und dann mit diesen arbeiten bzw. testen. ;)



    Du schreibst "Kreuzchen zu Liebhaberei ESt i.S.d. BMF-Erlasses.". Wo finde ich das Kreuzchen? Ich habe nur "Soll auf die Abgabe einer EÜR..." auf nein gestellt.

    Das ist natürlich das Kreuzchen.


    Danke für Deine Hilfe. Ich habe den Begriff in der WISO-Hilfe eingegeben, stolze 441 Treffer.

    Wie oben schon gesagt bei Ehegatten-GbR in diesem Fall (PV) irrelevant.

  • Danke nochmals. Also, ich habe jetzt folgendes gemacht:


    1.) Beide Betriebe komplett rausgeschmissen -> Abgabe möglich

    2.) Eingabe PV-Anlage als 1. Betrieb -> Abgabe möglich

    3.) Eingabe Kleinunternehmer als 2. Betrieb -> keine Abgabe möglich. Fehler wie gehabt


    Wenn ich es genau anders herum mache (Kleinunternehmer als 1. Betrieb), klappt das auch für den einzelnen Betrieb. Nur die Kombination führt zu dem Fehler.


    Noch zu Deinem Punkt mit der Benennung des Betriebs der Frau. Wenn ich die PV-Anlage als 2. Gewerbe eintrage und sie mit 50% beteilige, kann ich in einer Maske vorwählen, dass dieser bei ihr als 1. Gewerbe laufen soll. Somit geht das prinzipiell


    Bin komplett ratlos, was ich jetzt machen soll. In 2020 hatte ich ja die gleiche Konstellation, allerdings noch nicht als Liebhaberei.

    • Offizieller Beitrag

    Bin komplett ratlos, was ich jetzt machen soll.

    Ein Ticket beim Support aufmachen und das klären. Den Thread insoweit bitte auf dem Laufenden halten.


    Ich habe Dein Problem jetzt nachstellen können:


    Interessant ist dabei auch, dass jetzt die bisherige EÜR nicht mehr als Anlage zur USt-Erklärung erstellt und versendet wird. Das hat sich wohl mit dem letzten Update eingeschlichen, denn vorher war das so drin.


    Auch unterscheidet das Programm anscheinen nicht hinsichtlich der Unternehmen und Miteigentumsanteile. Gebe ich die PV als GbR mit USt ein und dann ein Einzelunternehmen als Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG, dann meint das Programm einen Widerspruch zu erkennen, obwohl EU und GbR ja unterschiedliche Unternehmer sind.


  • So, ich hatte das Problem an den Support gemeldet. Heute kam die Antwort, dass das Problem mit der aktuellen Version nicht mehr auftritt. Ich habe dies eben getestet. Die Steuererklärung lässt sich nun ohne Fehler übertragen. Juhu!


    Danke an alle Beteiligten.


    LG