Hallo,
ich bin hier gerade etwas ratlos.
Es geht um das Steuerjahr 2021, also das aktuelle Programm Steuersparbuch22.
Es geht um die Eingabe der Vorsorgeaufwendungen bei Selbstzahler freiwillig versichert in der gesetzl. KV / PV
In den Zeilen 22b, 24a und 24c gibt es entsprechende Beträge.
Diese habe ich entsprechend unter Lohnsteuerbescheinigung angegeben.
Für Anlage N Vorsorgeanwenden habe ich die tatsächlichen Zahlungen an die KV und PV eingetragen.
Muss ich dort nun erneut die Zuschüsse des AG aus den o.g. Zeilen Lohnsteuerbescheinigung eintragen?
Eigentlich sind diese ja bereits hinterlegt.
Bei den entsprechenden Eingaben für die Rente steht, man soll es nicht machen, da es zu einer Doppel-Berechnung kommen kann.
Ist es tatsächlich bei der KV / PV anders?
Ich bin da gerade echt überfordert und über die Suchfunktion habe ich nichts dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
Angela