Vorsorgeaufwand - freiwillig versichert KV - Daten aus Lohnsteuerbescheinigung nochmals eingeben?

  • Hallo,

    ich bin hier gerade etwas ratlos.

    Es geht um das Steuerjahr 2021, also das aktuelle Programm Steuersparbuch22.


    Es geht um die Eingabe der Vorsorgeaufwendungen bei Selbstzahler freiwillig versichert in der gesetzl. KV / PV


    In den Zeilen 22b, 24a und 24c gibt es entsprechende Beträge.

    Diese habe ich entsprechend unter Lohnsteuerbescheinigung angegeben.


    Für Anlage N Vorsorgeanwenden habe ich die tatsächlichen Zahlungen an die KV und PV eingetragen.


    Muss ich dort nun erneut die Zuschüsse des AG aus den o.g. Zeilen Lohnsteuerbescheinigung eintragen?

    Eigentlich sind diese ja bereits hinterlegt.


    Bei den entsprechenden Eingaben für die Rente steht, man soll es nicht machen, da es zu einer Doppel-Berechnung kommen kann.

    Ist es tatsächlich bei der KV / PV anders?


    Ich bin da gerade echt überfordert und über die Suchfunktion habe ich nichts dazu gefunden.


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Gruß

    Angela

  • Wenn sie aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen wurden, werden sie ja berücksichtigt. Du musst nur aufpassen, dass deine Beiträge und die Erstattungen durch den AG zusammen dargestellt werden.

    • Offizieller Beitrag

    In den Zeilen 22b, 24a und 24c gibt es entsprechende Beträge.

    Diese habe ich entsprechend unter Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

    Musst Du ja auch 1:1 übernehmen. Aber das sind ja "nur" die steuerfreien AG-Leistungen in diesem Zusammenhang, die dann automatisch in die Vorsorgeaufwendungen übernommen werden und Deine in den Vorsorgeaufwendungen unter Selbstzahler eingegebenen Zahlungen entsprechend kürzen.


    Für Anlage N Vorsorgeanwenden habe ich die tatsächlichen Zahlungen an die KV und PV eingetragen.

    Was meinst Du damit? Verstehe ich nicht.


    Ich bin da gerade echt überfordert und über die Suchfunktion habe ich nichts dazu gefunden.

    Du siehst doch in den Programmmasken sowie in der Steuerberechnung immer direkt das Ergebnis Deiner vorherigen Eintragungen.


    Du meinst es muss bei der Zusammenfassung Anlage N stehen?

    Für Deine Zahlungen als Selbstzahler bekommst Du doch von zuständigen Kasse eine entsprechende Bescheinigung und auch die sollte Ihre Zahlen dem FA elektronisch übermitteln. Dazu hat sie allerdings noch bis zum 28.02. Zeit. Auf der Anlage N haben Deine eigenständig durchgeführten Zahlungen als Selbstzahler nicht zu suchen, da der AG diese Zahlungen ja nicht ausführt. Er leistet nur die zugehörigen steuerfreien Erstattungen, welche er ja auch bescheinigt. Die Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich immer 1:1 in ein Steuerprogramm einzutragen.

    • Offizieller Beitrag

    Du bist verpflichtet vollständige Angaben zu machen. Abgesehen davon musst Du doch nur einmal mit dem Stichwort Selbstzahler in der erweiterten Forumssuche suchen und nachlesen oder aber das Stichwort Selbstzahler oben rechts in die Programmhilfe/-suche oben rechts einzugeben.

  • Am besten rufst du die dem Finanzamt vorliegenden Daten mittels Abruf ab - dann wird richtig eingetragen.

    In der Regel liegen schon einige Daten vor - was fehlt, kommt spätestens zum 28.2. und vorher wird auch keine Einkommensteuererklärung bearbeitet werden, weil die Programme der Finanzverwaltungen erst danach umgestellt werden