Guten Tag und Grüße an die Forumgemeinde und Steuerexperten,
Derzeit bin ich Mieter einer Wohnung.
In ca. 70 km Entfernung steht mein Elternhaus, dessen Eigentümer ich bin.
Es ist derzeit ungenutzt, also klassischer Leerstand.
Da mein Renteneintritt in Bälde ansteht und ich dieses Wohneigentum als Rentendomizil
nutzen möchte, erfolgt seit 2021 eine tiefgreifende Sanierung.
Für die Einkommenssteuer ab 2021 stellen sich mir folgende Fragen:
- können Sanierungskosten bei Einkommensteuererklärungen angesetzt werden
- welche Kosten können angesetzt werden
In der Hoffnung auf Interesse und Antworten zu diesem Thema
Beste Grüße