Modernisierungskosten nach Hauskauf für Arbeitszimmer absetzen

  • Hallo zusammen,


    wir haben Ende 2020 ein Haus gekauft und im Q1 2021 es modernisiert.

    Aufgrund der Entfernung zur Arbeit vom Haus aus habe ich eine dauerhafte HomeOffice Regelung von 3/5 Arbeitstagen pro Woche im HomeOffice. Da somit mein "Arbeitsmittelpunkt" das HomeOffice ist habe ich überlegt ob es nicht Sinn macht ein Arbeitszimmer anzumelden statt der HomeOffice Pauschale.


    Hier Frage 1: was denkt ihr macht es Sinn?


    Nun falls es Sinn macht habe ich weitere Fragen.

    Wir haben ja modernisiert und dafür sind massig Rechnungen angefallen.


    Fenstertausch, Bäder, Teile der Heizungsanlage, Steckdosen, Innenputz, Materialien für Eigeneleistung, bisle SmartHome.


    Frage 2: Kann ich diese Kosten, gemessen an der Fläche, Anteilig beim Arbeitszimmer dann ansetzen?

    Sind es dann Erhaltungsaufwendungen (Über wie viele Jahre?) oder sind es Afa? Das Haus bewohnen wir selbst, müsste also eher Erhaltungsaufwendungen sein oder ?


    Frage 3: Soweit ich es gelesen habe nimmt das Finanzamt Bäder nicht gerne an. Kann ich dann es so machen, dass ich Lohnkosten der Bäder als Haushaltnahe Dienstleistungen ansetze (6.000€ Limit wird locker erreicht) und die anderen Kosten über das Arbeitszimmer angebe?


    Frage 4: Wenn ich das Arbeitszimmer ansetze, kann ich ja auch Heizungskosten ansetzen, wie ist es hier mit Heizöl? Wie bestimmt man hier den preis Verbrauch ganzes Jahr * Literpreis der letzten Betankung?


    Vielen Dank und viele Grüße,


    David

  • wir haben Ende 2020 ein Haus gekauft und im Q1 2021 es modernisiert.

    Und auch schon geprüft, ob es nicht möglicherweise anschaffungsnahe Aufwendungen sind, die dann nur über die AfA absetzbar sind?


    habe ich überlegt ob es nicht Sinn macht ein Arbeitszimmer anzumelden

    du kannst kein Arbeitszimmer "anmelden", sondern musst prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Dann kannst du die Kosten für ein Arbeitszimmern ermitteln und anteilig ansetzen. Sonst eben die Home-Office-Pauschale. Die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer kann man an vielen Stellen im Internet oder auch in dem von dir verwendeten Steuerprogramm nachlesen.


    Das Haus bewohnen wir selbst, müsste also eher Erhaltungsaufwendungen sein oder ?

    Das ist kein Kriterium für die Trennung von Anschaffungs-/Herstellungskosten zu Erhaltungsaufwendungen. Lies dich in das Thema anschaffungsnahe Aufwendungen ein - die könnten hier durchaus zutreffen, wenn ich mir so ansehe, was alles gemacht wurde.


    Kann ich dann es so machen, dass ich Lohnkosten der Bäder als Haushaltnahe Dienstleistungen ansetze (6.000€ Limit wird locker erreicht) und die anderen Kosten über das Arbeitszimmer angebe?

    Es gibt eine klare Regelung: § 35a EStG ist nachrangig zu anderen Möglichkeiten wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben etc. Und wenn die ganzen Renovierungsaufwendungen als anschaffungsnaher Aufwand gelten, geht alles in die Anschaffungskosten ein und kann nur über die AfA dann anteilig beim Arbeitszimmer berücksichtigt werden.

    Wenn ich das Arbeitszimmer ansetze, kann ich ja auch Heizungskosten ansetzen, wie ist es hier mit Heizöl?

    Wenn du es ansetzen kannst! Dann sind alle Kosten (also auch die für Heizöl gezahlten Beträge) anteilig enthalten.


    Mein Rat: lies dich einmal zu den Themen "anschaffungsnaher Aufwand", "Arbeitszimmer" und "Ermittlung der Kosten" gründlich ein. Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    was denkt ihr macht es Sinn?

    Eine steuerliche Beratung in der gewünschten Form ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetztes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.