Guten Tag zusammen,
im Jahr 2021 wird die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer ab dem 20. Kilometer auf 0,35 EUR erhöht. Diese Erhöhung findet in der Berechnung des WISO-Steuersparbuches bei der Anwendung auf Schwerbehinderte mit entsprechendem GdB und ggfls. notwendigem Merkmal keine Anwendung, obwohl der Erlass des Bundesfinanzministers vo 18.11.2021 (vergl. Anlage) dies vorsieht.
Bei der individuellen Berechnung kann ich ab der km-Angabe von 20 km den Centbetrag nicht manuell ändern, bei der automatisierten Berechnung wird der erhöhte Betrag zwar bei der Berechnung der einfachen Entfernung berücksichtigt, bei der doppelten Entfernung aber nicht.
Da es ja nie auszuschließen ist, das man selbst bei der Eingabe etwas übersehen hat oder eine Angabe nicht stimmig ist, möchte ich gerne einmal hier nach den Erfahrungen der Forumsmitglieder fragen.
Viele Grüße
brenkerm