Ich habe im letzten Jahr Rücklastschriftgebühren, die durch Verwalterwechsel entstanden sind nach Betrag verteilt. Nun kam von einem Eigentümer die Nachfrage , ob er denn nun alle Rücklastschriften zahlen müsse oder das sonst bei keinem passiert sei.
In seiner Betriebskostenabrechnung sieht das wie folgt aus:
Tatsächlich sind aber mehr Kosten entstanden: