Frage nach Kleinunternehmerschaft in EÜR auf "nein" voreingestellt

  • Liebe Forenteilnehmer,


    ich möchte meine EÜR mit dem Steuersparbuch 2019 (für 2018) erstellen.

    Unter Punkt "3 Auswerten", Unterpunkt "EÜR" müssen dort "Allgemeine Angaben" gemacht werden.

    Die 3. Frage dort ist "Lag eine Kleinunternehmerschaft vor?"

    Diese Frage möchte ich gerne mit "Ja" beantworten, jedoch ist die Frage voreingestellt mit "Nein" und das Feld ist schwach hinterlegt,

    also ich kann dort nichts verändern. Ich kann das "Ja" nicht anklicken. (siehe angehängtes Bildschirmphoto!)

    Ich habe diese EÜR ganz neu erstellt und bis auf die Allgemeinen Angaben dort in diese Datei noch nichts weiter eingetragen.


    Hat jemand eine Idee, woran das liegen kann und wie ich dies ändern könnte?

    Ich freue mich auf Eure Ratschläge und danke im Voraus!


  • Ich konnte den Support jetzt doch noch erreichen und möchte seine Antwort hier weitergeben:


    Man muss beim Erstellen der EÜR-Datei bei den Grundeinstellungen, siehe Bildschirmphoto!, die Frage nach der Umsatzsteuerpflicht mit "Nein" beantworten!!!

    Wenn die EÜR-Datei dann nach Eingabe der Grundeinstellungen erstellt wird, kann dieser Punkt danach nicht mehr geändert werden!!

    Das heißt, ich musste die gesamte EÜR-Datei nochmal löschen und neu anlegen.

    Nun ist die Frage "Lag eine Kleinunternehmerschaft vor?" mit "Ja" fest vorausgefüllt.

    Würde ich dies jetzt ändern wollen, müsste ich die Datei wohl wieder löschen und nochmal neu anlegen.


    Beim Wiso Steuersparbuch 2018 (für 2017) war dies noch nicht so!

    Dort konnte man im Programm frei wählen, ob eine Kleinunternehmerschaft vorliegt oder nicht.

    Warum dies von Wiso geändert wurde, bleibt mir ein Rätsel, zumal es ja sehr umständlich ist, die Datei nochmal löschen und neu anlegen zu müssen, wenn man diesen Punkt ändern möchte!


  • Die 3. Frage dort ist "Lag eine Kleinunternehmerschaft vor?"

    Diese Frage möchte ich gerne mit "Ja" beantworten, jedoch ist die Frage voreingestellt mit "Nein" und das Feld ist schwach hinterlegt,

    wenn die Grunddaten des Unternehmens nicht richtig ausgefüllt wurden ist das nun mal so.

    Würde ich dies jetzt ändern wollen, müsste ich die Datei wohl wieder löschen und nochmal neu anlegen.

    wenn Du Kleinunternehmer bist wirst Du das wohl so machen müssen

    Beim Wiso Steuersparbuch 2018 (für 2017) war dies noch nicht so!

    meiner Erinnerung nach, doch

    Dort konnte man im Programm frei wählen, ob eine Kleinunternehmerschaft vorliegt oder nicht.

    kannst Du auch heute noch (siehe Bild)

    die Datei nochmal löschen und neu anlegen zu müssen, wenn man diesen Punkt ändern möchte!

    hätte Dir aber schon beim buchen auffallen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Beim Wiso Steuersparbuch 2018 (für 2017) war dies noch nicht so!

    Dort konnte man im Programm frei wählen, ob eine Kleinunternehmerschaft vorliegt oder nicht.

    Warum dies von Wiso geändert wurde, bleibt mir ein Rätsel, zumal es ja sehr umständlich ist, die Datei nochmal löschen und neu anlegen zu müssen, wenn man diesen Punkt ändern möchte!

    Du bist hier doch an einer ganz anderen Stelle als in Deinem Startpost oben von Dir dargestellt. Hier hast Du die neue Datei doch noch gar nicht erstellt und legst diese erst neu an. Ggf. eben auch durch Datenübernahme aus dem Vorjahr. Wenn Du an dieser Stelle die USt-Pflicht bejahen würdest, würde es anschließend genau wie in Deinem Screenshot aus dem Startpost aussehen. Es gäbe dann keine Möglichkeit, die Datei im laufenden Jahr auf die Kleinunternehmerregelung umzustellen.

  • Ich hatte mich am Vorjahr orientiert und dort war es anders!

    Ich hatte im Vorjahr auch angegeben, dass eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt und konnte dann anschließend trotzdem auswählen, dass eine Kleinunternehmerschaft vorliegt, siehe Bildschirmphotos aus ein und derselben EÜR-Datei von 2017!

    Ich bin kein Steuerberater, der schon im Vorfeld weiß, ob Umsatzsteuer und wie hoch meine Umsatzsteuer ist!

    Ich habe erst durch das Programm erfahren, dass ich bis zu einem gewissen Umsatz von der Umsatzsteuer befreit bin!


    miwe4 - Du hast mich leider missverstanden.

    Das zweite Photo bezog sich nicht auf den von Dir zitierten Satz, sondern auf meinen zweiten.


    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte im Vorjahr auch angegeben, dass eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt und konnte dann anschließend trotzdem auswählen, dass eine Kleinunternehmerschaft vorliegt, siehe Bildschirmphotos aus ein und derselben EÜR-Datei von 2017!

    Ich bin kein Steuerberater, der schon im Vorfeld weiß, ob Umsatzsteuer und wie hoch meine Umsatzsteuer ist!

    Wenn Du alles richtig gemacht hast, kann das m.E. eigentlich nicht sein.


    Das zweite Photo bezog sich nicht auf den von Dir zitierten Satz, sondern auf meinen zweiten.

    Du hast da gehörig etwas missverstanden und solltest dringend einmal den § 19 UStG lesen.


    Ich habe erst durch das Programm erfahren, dass ich bis zu einem gewissen Umsatz von der Umsatzsteuer befreit bin!

    Das ist keine "Steuerbefreiung" im eigentlichen Sinne, sondern eine Sondervorschrift für Kleinunternehmer, aufgrund der diese bis zu bestimmten Umsatzgrenzen keine USt erheben müssen. Sie dürfen diese in Ihren Rechnungen dann natürlich auch nicht gesondert ausweisen. Verzichtet man auf die Anwendung dieser Regelung, ist man fünf Jahre daran gebunden. Das bezieht sich dann also immer auf die USt-Pflicht im Folgejahr. Für das laufende Jahr ist (fast) immer der Umsatz des Vorjahres maßgeblich. Und den Umsatz kennt man, bevor man das laufende Jahr anfängt zu buchen. Wie gesagt, dringend den § 19 UStG und die zugehörigen Infos des UStAE lesen oder den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen.


    Stellt sich mir die Frage, wie Du Deine Rechnungen im laufenden Jahr ausstellst, ohne zu wissen, welche Regelung des UStG anzuwenden ist. Hast Du nämlich in Deinen Rechnungen USt ausgewiesen, bist Du auch verpflichtet, diese abzuführen. Ggf. eben nach § 14c UStG. Bist Du in dem Kalenderjahr Kleinunternehmer i.S.d. § 19 Absatz 1 UStG und verzichtest nicht auf die Anwendung dieser Vorschrift, dann muss zwingend ein entsprechender Zusatz in Deine Ausgangsrechnungen.

    • Offizieller Beitrag

    egal, wie auch immer

    Ich habe erst durch das Programm erfahren, dass ich bis zu einem gewissen Umsatz von der Umsatzsteuer befreit bin!

    das sollte ein Unternehmer schon vorher wissen.

    Jetzt weißt Du das. Alles gut

    Da bin ich mir aus Erfahrung nicht so sicher, ob da, aus umsatzsteuerlicher Sicht, wirklich alles gut ist. :(