Ich habe eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und Einspeisung.
Bei den Gewinneinkünften habe ich Istbesteuerung, keine Sollbesteuerung.
Ich bin auch von der EÜR und der USt.Vorauszahlung befreit.
Die Berechnungen und Abrechnungen erfolgen jährlich, also Einmalzahlungen im jeweils folgenden Jahr.
Demzufolge habe ich 2021 auch eine Zahlung mit 16% erhalten.
Dies wird mir bei "Zahlungen vom Netzbetreiber" aber als Fehler angegeben.
Ich kann diesen Fehlerhinweis zwar ignorieren, aber für mich gibt es da einen Widerspruch
mit der Entnahme des selbstverbrauchten Stromes.
Beispiel zur Verdeutlichung:
- In der Eingabemaske Betriebseinnahmen/Einspeisevergütung gebe ich die Erstattung von 2021 an.
Also den eingespeisten Wert von 2020.
- Bei der Entnahme des selbstverbrauchten Stromes sollen aber die Werte von 2021 eingegeben werden.
Die Zahlungen vom Netzbetreiber(2021) haben demnach keinen Bezug auf den eingespeisten Strom (2021)
Ist es nun korrekt, daß ich dieses Jahr, die Einspeisevergütung von 2021 (Einspeisewerte 2020) und
die Eigenverbrauchsberechnungen von 2021 bei der Entnahme eintragen muß,
obwohl diese Berechnungen/Zahlungen doch erst 2022 steuerlich wirksam werden?
WISO-Steuer-Sparbuch 2022 - aktuelle Vers.