Guten Tag liebe Board-Gemeinde. Ich habe für das akuelle Steuerjahr eine Frage bezüglich der Abschreibung von Arbeitsmitteln mit beruflicher Nutzung.
Ab diesem Jahr ist für das Steuerjahr 2021 die Abschreibung von Hardware wie Notebooks / Computern komplett in einem Jahr möglich. Ich habe im vergangenen Jahr einen neuen Rechner gekauft und bislang den entsprechenden Anteil (3 Jahre Lafzeit) für 2020 abgeschrieben. Kann ich den Rest, sprich den Anteil für 2021 und 2022 jetzt mit einmal abschreiben oder ist es ratsam das, weil angefangen, anteilig auf dieses und nächstes Jahr zu verteilen? Oder ist das völlig egal?
Vorab vielen Dank