Beim Handwerker wurde die Kirchensteuer nicht einbehalten und wie Firmenfahrten steuerlich geltend machen

  • Hallo zusammen,

    ich mache für meinen Schwager erstes mal die Steuererklärung und hänge hier mit zwei Problemen fest, kann mir vielleicht jemand dabei helfen?

    1. Die Firma hat für das ganze letztes Jahr keine Kirchensteuer einbehalten obwohl er beim Finanzamt mit RK hinterlegt ist. Auf dem letzten Lohnstreifen ist aber nun RK hinterlegt, haben die anscheinend gefixed. Aber wie gehe ich damit bei der Steuererklärung um?

    2. Er hat einen Firmenbulli den er privat nicht nutzen darf. Nur für die Wege von Zuhause zur Baustelle. Fahrtkosten gibt es also nicht anzusetzen. Im Sommer ist er aber meistens 9-10 Stunden unterwegs und man könnte da eine Pauschale für Inland ansetzen oder? Aber da werden sicherlich vom Finanzamt irgendwelche Nachweise benötigt oder? Er sagt hat da jetzt nichts, Fahrtenbuch führen die wohl nicht.


    Danke schon mal!

  • 1. Indem du die Lohnsteuerbescheinigung so eingibst, wie sie ausgestellt wurde (das Finanzamt ändert sowieso anhand der Bescheinigung). Die Konfession gibts du mit rk an.

    2. Ob Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann, hängt auch davon ab, ob er zuerst zum Arbeitgeber gefahren und/oder zurückgekehrt ist oder direkt zu den Baustellen. Lies hierzu den Reisekostenerlass, der gibt hier sehr gute Hinweise, ob ansetzbar und wenn wieviel.

    • Offizieller Beitrag

    Aber da werden sicherlich vom Finanzamt irgendwelche Nachweise benötigt oder?

    Die entsprechenden Bescheinigungen und deren Wortlaut sollte doch eigentlich jeder Arbeitgeber kennen. Also diesen Fragen.


    Den Rest beantwortet Dir eigentlich jede Steuersoftware, gleich welchen Herstellers/Anbieters.

  • 1. Indem du die Lohnsteuerbescheinigung so eingibst, wie sie ausgestellt wurde (das Finanzamt ändert sowieso anhand der Bescheinigung). Die Konfession gibts du mit rk an.

    2. Ob Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann, hängt auch davon ab, ob er zuerst zum Arbeitgeber gefahren und/oder zurückgekehrt ist oder direkt zu den Baustellen. Lies hierzu den Reisekostenerlass, der gibt hier sehr gute Hinweise, ob ansetzbar und wenn wieviel.

    Hi, für das komplette Jahr 2021 haben die aber keine Kirchensteuer einbehalten, was ja definitiv falsch ist, obwohl es beim Finanzamt mit RK hinterlegt war. Also gebe ich trotzdem das in der Software so an wie es auf dem Jahresbescheid steht?

    • Offizieller Beitrag

    Hi, für das komplette Jahr 2021 haben die aber keine Kirchensteuer einbehalten, was ja definitiv falsch ist, obwohl es beim Finanzamt mit RK hinterlegt war. Also gebe ich trotzdem das in der Software so an wie es auf dem Jahresbescheid steht?

    Ja und die Kirchensteuer wird dann im Steuerbescheid für den betreffenden Veranlagungszeitraum ggf. eben nachgefordert. Wichtig ist, in den persönlichen Daten eben die Kirchenzugehörigkeit zutreffend anzugeben.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Beim Handwerker wurde die Kirchensteuer nicht einbehalten und wie Firmenfahrten steuerlich geltent machen“ zu „Beim Handwerker wurde die Kirchensteuer nicht einbehalten und wie Firmenfahrten steuerlich geltend machen“ geändert.