WISO Steuer-Sparbuch 2022 EÜR

  • Hallo,


    ich habe mir letzte Woche das neue WISO Steuersparbuch 2022 heruntergeladen und die Daten aus meiner 2021er Version überspielt. Jetzt wollte ich die EÜR für meine Photovoltaikanlage abschließen und musste feststellen, dass keine der erfassten Ein- und Ausgänge aus dem Jahr 2021 darin enthalten sind. Es sind lediglich 2 Abschlagszahlungen aus 2022 dort erfasst, die m.E. nichts dort zu suchen haben, da ich ja die Einkommenssteuererklärung aus 2021 anfertigen möchte. Muss ich diese Erklärung noch komplett über 2021 machen? Ich war der Meinung, dass die für die komplette Einkommenssteuererklärung, mit EÜR und Gewerbesteuer über 2022 abwickeln muss?

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „WISO Steuersparbuch 2022 EÜR“ zu „WISO Steuer-Sparbuch 2022 EÜR“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    ich habe mir letzte Woche das neue WISO Steuersparbuch 2022 heruntergeladen und die Daten aus meiner 2021er Version überspielt.

    Was wolltest Du wie und warum wohin übernehmen? Bereinigte Screenshots wären da hilfreich.


    Jetzt wollte ich die EÜR für meine Photovoltaikanlage abschließen und musste feststellen, dass keine der erfassten Ein- und Ausgänge aus dem Jahr 2021 darin enthalten sind. Es sind lediglich 2 Abschlagszahlungen aus 2022 dort erfasst, die m.E. nichts dort zu suchen haben, da ich ja die Einkommenssteuererklärung aus 2021 anfertigen möchte.

    Das hört sich für mich so an, als hättest Du das gesonderte EÜR-Modul genutzt. Dann musst Du die mit der 2021er Software erstellte *.eur2021 einfach nur mit der 2022er Programmversion öffnen und kannst mit der Datei weiterarbeiten. Dann kannst Du diese aber mit der 2021er Programmversion nicht mehr öffnen, weshalb es sich anbietet, diese in einem anderen (Jahres-)Ordner und ggf. mit einer anderen Dateibezeichnung zu speichern. Dann hast Du die alte Datei zudem immer noch als Reserve/Sicherung in der Hinterhand.


    Muss ich diese Erklärung noch komplett über 2021 machen?

    Das ginge mit dem gesonderten 2021er EÜR-Modul zwar, würde ich aber nicht machen. Ansonsten s.o..

  • Hallo,


    vielen Dank für deine Antworten. Liege ich also mit meiner Vermutung richtig, dass ich die EÜR-Rechnung, Gewerbesteuer und Umsatzsteueranmeldung mit WISO Steuer-Sparbuch 2021 und die Einkommenssteuererklärung mit dem WISO-Steuer-Sparbuch 2022 erstellen muss? Irgendwie bin ich komplett durcheinander geraten. Ich dachte, dass ich die 2022 benöätige um 2021 zu erstellen und zwar komplett. So ist es für mich wahnsinnig kompliziert, mit 2 Versionen, für dasselben Jahr arbeiten zu müssen.


  • Ok, danke für den Hinweis. Ich bin eben ein wenig irritiert gewesen, dass man mit dem alten Programm auch die EÜR für 2021 anfertigen kann.


    Noch eine Frage zur Photovoltaikanlage. Ich habe meine Anlage ab 2021 als "Liebhaberei" beim FA angemeldet und muss den Gewinn nicht mehr angeben. WISO meckert aber, wenn ich den Gewinn mit 0 Euro angeben.


    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Dir die Programmbedienung in diesem Bereich überhaupt einmal intensiver angeschaut?



    Sobald Du dieses anklickst, sollte die ehemalige EÜR automatisch eine Anlage zur USt-Erklärung werden. Und Deine Berechnungsgrundlagen für die USt benötigt das FA zwecks Plausibilitätsprüfung der Erklärung. Also alles wie bisher auch ausfüllen.


    Wenn Du aber noch andere unternehmerische Einkünfte hast, kannst Du doch dieses Modul für die USt gar nicht nutzen und musst ggf. das gesonderte EÜR-Modul nutzen bzw. die USt-Erklärung manuell erstellen.


    Bitte auch einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Das Fenster erscheint aber nur dann, wenn ich ankreuze, dass der Strom neben der Einspeisung nur in dem eigenen Wohnraum verbraucht wird. Das trifft bei mir aber nicht zu, da ich ausschließlich den Strom einspeise und nichts selber verbrauche.