Rechnung EU/Belgien ohne VAT (nach Richtlinie 2006/112/EG)

  • Hallo,

    ich habe solche Rechnungen alle >10 Jahre. Damals war es kein Problem so eine Rechnung in den Papierformularen korrekt einzutragen. (EU-weiter Einkauf, keine Vorsteuer ausgewiesen). Jetzt benutze die Software auch zur Erstellung der EÜR/Umsatzsteuer - und da komme ich nun nicht weiter...

    Die Rechnung weißt ausdrücklich 0% VAT aus, also nur den Nettobetrag. Ist dafür die Kontennummer 3200 korrekt (Wareneinkauf ohne Vorsteuer) oder gibt es eine speziellere/besser geeignete für den EU-Einkauf ohne ausgewiesene Vorsteuer. Die beiden Kontennummern zum innergemeinschaftlichen Erwerb beinhalten 7 oder 19% Vorsteuer. Das passt ja auf jeden Fall nicht.

    Freue mich über einen Hinweis - vielen Dank!

    Christian

  • Es ist eindeutig innergemeinschaftlicher Erwerb und damit gilt § 13b UStG auch für dich. Das heißt, du musst die Umsatzsteuer abführen und kannst dafür die Vorsteuer geltend machen. Wenn du das bisher nicht so gemacht hast, war dies falsch. Für innergemeinschaftlichen Erwerb gelten die deutschen Steuersätze (also in der Regel 19%) und dafür gibt es im SKR 03 das Konto 3425. Damit wird die Umsatzsteuer auch richtig ausgewiesen und die Vorsteuer gezogen - für dich ein Nullsummenspiel.

  • Hi Vielen Dank.

    Da gibts wohl viele Feinheiten. Gut, dass es Fachleute dafür gibt :)

    Aber weil Du schreibst: Vorsteuer ziehen: In der Rechnung ist explizit 0% VAT ausgewiesen. Das heißt, die gibts in diesem Fall doch nicht, oder? Ich habe also nur den 12,08€ Warenwert plus 16,99€ Porto = 29,07€ bezahlt. Die Firma versendet nur an Gewerbe, nicht an Privatpersonen und ich musste meine USt-ID angeben, die steht auch auf der Rechnung drauf, sonst hätten die nix versendet. Gut dass ich die von um das Jahr 2003 noch hatte...

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Umstatzsteuer separat ausgewiesen werden muss, weswegen es ja nicht nur von den Zahlen stimmen soll sondern auch sachlich.


    Im Wikipedia-Artikel zur Umsatzsteuer fand ich folgenden Hinweis:

    Umsatzsteuergesetz (Deutschland) – Wikipedia


    "Im Umsatzsteuer-Kontrollverfahren besteuern seitdem die Finanzbehörden des Bestimmungslandes die innergemeinschaftliche Warenlieferung beim Erwerber (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG). Im Ursprungsland werden die Lieferungen als steuerfrei behandelt. Um die Besteuerung im Empfängerstaat sicherzustellen, findet über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) ein umfangreicher Datenaustausch statt. Dazu ist bei den zusammenfassenden Meldungen gegenüber dem BZSt auch die USt-IdNr. des Erwerbers anzugeben (§ 18a Abs. 1, Abs. 7 Nr. 1 lit. a UStG).[7] Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt den Landesfinanzbehörden die erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Daten, die sie für die Umsatzsteuerkontrolle benötigen (§ 27a Abs. 2 Satz 2 UStG)."


    Müsste ich dann separat die 19% Vorsteuer erstmal irgendwie "produzieren" um sie dann im Nachgang entsprechend anzugeben. Dann würde SKR 03 3425 ja wieder passen...

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt benutze die Software .....

    Ja und welche Software(-Version) denn?


    Die Firma versendet nur an Gewerbe, nicht an Privatpersonen und ich musste meine USt-ID angeben, die steht auch auf der Rechnung drauf, sonst hätten die nix versendet. Gut dass ich die von um das Jahr 2003 noch hatte...

    Hast Du denn tatsächlich etwas für den betrieblichen Bereich erworben oder hast Du das nur gemacht, um auch als Privatperson etwas für Deinen privaten Gebrauch von denen geliefert zu bekommen?


    Ansonsten solltest Du Dir den Post von @nesciens noch einmal durchlesen.

  • Software: Buhl Steuer-Sparbuch (in der jeweiligen Jahresversion)


    Ja, ich habe etwas für den betrieblichen Bereich erworben (zum Weiterverkauf, Teile brauchte ich um ein Gerät wieder nutzbar zu machen). Da gibt es europaweit nur den einen Serviceshop in Belgien...


    Ich bringe gerade nur Nesciens-Beitrag und meine 0% VAT-Rechnung (plus die Infos aus Wikipedia bezüglich Umsatzsteuer und im Ursprungsland 0%-Besteuerung) nicht zusammen :(


    Wenn ich mich recht erinnere war das ums Jahr 2003 ähnlich,

  • Für die Nachwelt:

    hab das mit dem Konto 3425 noch mal probiert. Wie nesciens geschrieben hat werden dann ja die verschiedenen Steuern entsprechend ausgewiesen. Mich hatte irritiert; bei ner normalen "deutschen" Rechnung schau ich nach 7 oder 19% und trage sie dann entsprechend bei 7 oder 19% ein. Dass ich eine 0%-Rechnung in ein Buchungskonto das "beschriftet" ist mit 19% Vorsteuer eintragen soll hat mich irritiert, weil die Steuer ja noch nicht auf der Rechnung als Umsatzsteuer ausgewiesen ist, sondern erst beim Buchen bzw. der Steuererklärung "entsteht", Das macht das Programm dann aber wunderbar. Das ist für Fachleute vermutlich sonnenklar - ich hab das Forum hier gebraucht (und noch nen kurzes Telefonat mit nem Finanzcheckerfreund :) jetzt hab ich es auch verstanden...

    Vielen Dank!