Heizkostenschlüssel bei Maisonette mit offenem Wohnraum

  • Hallo Zusammen,


    es stellt sich die Frage welcher Heizschlüssel bei Maisonette mit offenem Wohnraum (Fußbodenheizung) angemessen ist. Im darüberliegenden ausgebauten Spitzboden ist eine Galerie (ohne Heizung) und ein Büro mit einem Heizkörper. Die Abrechnung ist grundsätzlich 30/70.


    Denkbare mir bekannte Varianten


    1. Wohnfläche (allerdings hätte der Spitzboden nicht die Höhe gem. Wohnflächenverordnung)


    2. Heizfläche (zählt dann nur der Boden der Galerie + Büro oder auch der offene Raum (ohne Boden) dazu? Zieht man bei Heizfläche Schrägen analog Wohnfläche ab?


    3. Wohnraum bzw. Volumen. Da wüsste ich aber nicht wie ich das am Besten berechnet wird und ob dies zulässig ist.


    Vielen Dank für Eure Meinung.

  • Die Abrechnung ist grundsätzlich 30/70

    Diese Aufteilung ist, wenn kein Wärmemengenzähler oder HKV in allen Räumen vorhanden sind, unwirksam.

    Nur dann, wenn du:

    a.) für alle Wohneinheiten Wärmemengenzähler eingebaut hast

    b.) wenn du auch Warmwasserzähler für alle Wohnungen eingebaut hast

    erst dann kannst du mit der Verteilung 30/70 etwas anfangen.


    Da du aber Fußbodenheizung und Heizkörper und auch keine Heizung in Spitzboden hast, kannst du nur laut Heizkostenverordnung entweder mit der Standardvariante Wohnfläche oder, wenn es im Mietvertrag stehen würde, nach Personen abrechnen. Eine andere Möglichkeit ist nicht zulässig.


    1. Wohnfläche (allerdings hätte der Spitzboden nicht die Höhe gem. Wohnflächenverordnung

    Bitte lade dir mal die Wohnflächenberechnung, denn da kannst du schon einiges mit berechnen. Wenn aber die gesamte Höhe keine 2 m hat, ist der Raum kein Wohnraum. Da bitte mal genau prüfen.

    Wäre ein Teil ab 2 m Höhe, dann musst du die Schräge bis ein Meterhöhe von der Wand weglassen, der zählt nicht, von 1m bis zur Höhe von 2 m zählt nur die Hälfte als Wohnfläche. Und ab 2m Höhe wird die Fläche komplett komplett übernommen. Das musst du klären.


    3. Wohnraum bzw. Volumen. Da wüsste ich aber nicht wie ich das am Besten berechnet wird und ob dies zulässig ist.

    Da bitte vorgenanntes beachten.

  • Ergeben sich damit andere Möglichkeiten?

    Das mit den WMZ und WWZ sieht ja schon einmal gut aus.


    Nun ist es schwer hier über diesen Weg das was dich betrifft, zu erklären und auch die Möglichkeit für eine korrekte Anlegung der einzelnen Daten zu erwirken.

    Wie bei vielen hier biete ich dir an, dass wir das gemeinsam am Bildschirm durchgehen und evtl. auch korrekt anlegen. Solltest du damit einverstanden sein, dann bitte schreib mir ein Mail an errjot@t-online.de, denn wir wollen hier keine persönlichen Daten angeben. Ich würde mich dann melden.

  • Vielen Dank für das Angebot. Allerdings geht es mir weniger um die Erfasungsmöglichkeiten in der Anwendung, sondern um zulässige / faire Verrechnungsschlüssel für Maisonette Wohnungen mit offenem Wohnraum.