Hallo,
ich möchte mir ein neues Smartphone kaufen, dass ich auch 50% für mein Nebengewerbe nutze. Fürs Nebengewerbe führe ich eine EÜR mit dem WISO Steuersparbuch Programm.
Mein Plan war nun im Anlagevermögen ein neues Wirtschaftsgut aufzunehmen, vom Typ GWG und als Neuanschaffungspreis einfach 50% des Betrags zu nehmen, um so 50% der Kosten als Betriebsausgaben geltend zu machen.
Kann man das so machen oder wie sollte man es eigentlich tun?
Danke für die Hilfe und Gruß