Spesenpauschale, Verpflegungsmehraufwand.

  • Hallo zusammen.

    Ich habe folgendes Problem.

    Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir für Außendienste >8h weniger Spesen überwiesen als die sonst üblichen Pauschalen ( 14€ bzw. 24€)

    Es wurde mir gesagt ich könnte die Differenz über meinen Lohnsteuerausgleich wieder "zurückholen". Ich verzweifle langsam, da ich bis jetzt nichts gefunden habe, was mir hilft wie und wo ich es im Wiso Steuerprogramm eingebe und wie ich vorgehen soll.


    Georg

    • Offizieller Beitrag

    Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir für Außendienste <8h weniger Spesen überwiesen als die sonst üblichen Pauschalen ( 14€ bzw. 24€).

    Dann hat er die aber hoffentlich versteuert, denn bei Abwesenheit unter 8 Stunden, was ja Dein "Außendienste <8h" wohl heißen soll, darf er Dir steuerfrei gar nichts zahlen.


    Es wurde mir gesagt ich könnte die Differenz über meinen Lohnsteuerausgleich wieder "zurückholen".

    Entsprechend gibt es bei Abwesenheit <=8 Stunden natürlich auch keinen Werbungskostenabzug. Womit seine Aussage falsch ist.


    Ich verzweifle langsam, da ich bis jetzt nichts gefunden habe, was mir hilft wie und wo ich es im Wiso Steuerprogramm eingebe und wie ich vorgehen soll.

    Das Programm wendet die geltenden Regelungen an und fragt deshalb ja auch explizit nach den Abwesenheitszeiten und erläutert dies auch.

    • Offizieller Beitrag

    hab es in >8h geändert ;)

    Was immer schlecht ist, oben zu ändern, wenn andere schon antworten bzw. geantwortet haben. Besser ist es in einem neuen Post darauf hinzuweisen.


    Dann verstehe ich allerdings Dein Problem nicht, denn da wird unter Reisekosten/Auswärtstätigkeit alles wunderbar abgefragt. Und da musst Du im Zweifel nur einmal die genannten Stichworte oben rechts in die Programmhilfe/-bedienung eingeben. Dann muss Du am Ende nur noch aufpassen, ob der AG die steuerfreien Erstattungen schon vollständig in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben hat oder Du sie in der Eingabemaske bei den Werbungskosten explizit angeben musst.

    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber