Wie Steuerberaterkosten richtig aufteilen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin angestellt mit freiberuflicher Nebentätigkeit. Die letzten beiden Steuererklärungen habe ich von einem Steuerberater anfertigen lassen, zuvor war ich ausschließlich angestellt tätig und habe mich mit dem Steuerthema gar nicht beschäftigt. Da die Einnahme-Überschuss-Rechnung für die freiberufliche Tätigkeit überschaubar ist, möchte ich mir die hohen Kosten für den Steuerberater sparen und versuchen, die Einkommenssteuererklärung mir Hilfe der Wiso-Software selbst anzufertigen.


    Ich hänge jetzt bei der Frage, wie ich die Steuerberatungskosten richtig eintrage. In der Rechnung gibt es die Posten "Ermittlungen der Betriebseinnahmen/Ausgaben aus freiberuflicher Tätigkeit" und "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbständiger Arbeit".

    Ich gehe davon aus, dass ersteres unter den Betriebsausgaben eintrage und letzteres unter den Werbungskosten? In der Rechnung gibt es aber noch weitere Posten: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte", "Prüfung der Steuerbescheide" und "Auslagenpauschale". Kann ich diese Kosten auch absetzen? Und wenn ja, wo trage ich sie ein? :/


    Googeln und die Erklärungen in der Software haben mich nicht wirklich weitergebracht. Kann mir jemand helfen?


    LG,


    Anja

  • wie ich die Steuerberatungskosten richtig eintrage.

    welche denn ?


    möchte ich mir die hohen Kosten für den Steuerberater sparen und versuchen, die Einkommenssteuererklärung mir Hilfe der Wiso-Software selbst anzufertigen.


    Kann ich diese Kosten auch absetzen?

    ohne Rechnung?

    das Programm mit dem Du die Erklärungen erledigst ja, aber dann musst Du auch den privat genutzten Teil als Nutzungsentnahme versteuern :|

  • lavender nicht richtig gelesen?

    In der Rechnung gibt es die Posten "Ermittlungen der Betriebseinnahmen/Ausgaben aus freiberuflicher Tätigkeit" und "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbständiger Arbeit".

    Meiner Meinung nach sind die übrigen Posten

    Posten: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte", "Prüfung der Steuerbescheide" und "Auslagenpauschale".

    rein privat. Siehe auch z.B. hier steuerberaterkosten absetzen at DuckDuckGo oder Welche Steuerberaterkosten absetzbar sind? (lohnsteuer-kompakt.de) oder Steuerberaterkosten wie richtig aufteilen - Einkommensteuer - Buhl Software Forum

  • Meiner Meinung nach sind die übrigen Posten

    Posten: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte", "Prüfung der Steuerbescheide" und "Auslagenpauschale".

    rein privat. Siehe auch z.B. hier steuerberaterkosten absetzen at DuckDuckGo oder Welche Steuerberaterkosten absetzbar sind? (lohnsteuer-kompakt.de) oder Steuerberaterkosten wie richtig aufteilen - Einkommensteuer - Buhl Software Forum

    Dass es "private" Kosten sein sollen finde ich zwar unlogisch, aber unter deinem Link habe ich Folgendes gefunden:


    Nicht absetzbar sind u.a.:

    • Ausfüllen der Einkommensteuererklärung

    Dann scheint es wohl so zu sein.


    Vielen Dank und Grüße aus dem hohen Norden!

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Steuerberaterkosten wie richtig aufteilen“ zu „Wie Steuerberaterkosten richtig aufteilen?“ geändert.