Hallo zusammen,
ich bin angestellt mit freiberuflicher Nebentätigkeit. Die letzten beiden Steuererklärungen habe ich von einem Steuerberater anfertigen lassen, zuvor war ich ausschließlich angestellt tätig und habe mich mit dem Steuerthema gar nicht beschäftigt. Da die Einnahme-Überschuss-Rechnung für die freiberufliche Tätigkeit überschaubar ist, möchte ich mir die hohen Kosten für den Steuerberater sparen und versuchen, die Einkommenssteuererklärung mir Hilfe der Wiso-Software selbst anzufertigen.
Ich hänge jetzt bei der Frage, wie ich die Steuerberatungskosten richtig eintrage. In der Rechnung gibt es die Posten "Ermittlungen der Betriebseinnahmen/Ausgaben aus freiberuflicher Tätigkeit" und "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungsk. aus nichtselbständiger Arbeit".
Ich gehe davon aus, dass ersteres unter den Betriebsausgaben eintrage und letzteres unter den Werbungskosten? In der Rechnung gibt es aber noch weitere Posten: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte", "Prüfung der Steuerbescheide" und "Auslagenpauschale". Kann ich diese Kosten auch absetzen? Und wenn ja, wo trage ich sie ein?
Googeln und die Erklärungen in der Software haben mich nicht wirklich weitergebracht. Kann mir jemand helfen?
LG,
Anja