Kaufnebenkosten Immobilie 2021 | Übergabe & Vermietung ab 08/2022

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zur Berücksichtigung der Kaufnebenkosten meiner neuen Immobilie innerhalb der Einkommenssteuererklärung. Im Detail stellt sich mein Sachverhalt wie folgt dar.

    - notarieller Kaufvertrag 06/2021

    - Kaufpreiszahlung/Übergabe 08/2022

    - Vermietung ab 08/2022


    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich die Kaufnebenkosten bereits in der jetzigen Einkommenssteuererklärung für 2021 angebe (was im Programm zu Problemen führt), da ich noch keine Mieteinnahmen habe, oder ich diese erst bei der Erklärung für 2022 angeben kann.


    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    Freundliche Grüße

    Marcel

    • Offizieller Beitrag

    Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten sind erst im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs im Rahmen der anteiligen Gebäudeanteile im Rahmen der AfA, ggf. zeitanteilig, abziehbar.


    Dir sind aber mit Sicherheit andere Kosten entstanden, die ggf. als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen sind.

  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Sind als vorweggenommene Werbungskosten folgende Positionen gemeint?

    - Fahrtkosten Bank / Notar

    - Notarkosten

    - Porto etc.


    unter welcher Position lassen sich diese abziehen?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nutze diesbezüglich auch mal Deine Software und deren Hilfen oder die erweiterte Forumssuche, denn eine Steuerberatung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.

  • Abziehbar sind nur die Kosten, die nicht unmittelbar mit dem Kauf zusammenhängen. Also z. B. Kosten für die Finanzierung. Im Einzelnen kann dir - wenn du im www nichts finden solltest - ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe weiterhelfen. Es gibt da ab und zu auch Abgrenzungsprobleme, was zu den AHK gehört und was zu den sofort abziehbaren Aufwendungen. Wirst du aber bei einer Recherche im Internet schnell selber herausfinden, dass dies eine weite Frage ist.