Hallo,
ich habe eine Frage zur Berücksichtigung der Kaufnebenkosten meiner neuen Immobilie innerhalb der Einkommenssteuererklärung. Im Detail stellt sich mein Sachverhalt wie folgt dar.
- notarieller Kaufvertrag 06/2021
- Kaufpreiszahlung/Übergabe 08/2022
- Vermietung ab 08/2022
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich die Kaufnebenkosten bereits in der jetzigen Einkommenssteuererklärung für 2021 angebe (was im Programm zu Problemen führt), da ich noch keine Mieteinnahmen habe, oder ich diese erst bei der Erklärung für 2022 angeben kann.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Freundliche Grüße
Marcel