Entnahme für selbst verbrauchten Strom PV-Anlage

  • Ich vermisse ab der 2021er Version die Eingabemaske zur Berechnung des Eigenverbrauchs der PV-Anlage.

    Bei der 2020er Version gab es noch eine Maske wo der Eigenverbrauch berechnet wurde. Oder wo kann ich sonst die Leistungsentnahme angeben?

  • An derselben Stelle wie immer, da hat sich insoweit nichts geändert.

    Moin ...


    Es ist tatsächlich so, dass sich die Maske geändert hat ...

    Ich nutze jetzt die angebotene Maske ... und alles ist gut ...


    Explizit müsste ich die zwei letzten Jahre neu installieren, um die Änderungen nachvollziehen zu können ...


    Fazit ... Es hat sich doch etwas geändert ...


    Gruß Kuddel

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    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Es ist tatsächlich so, dass sich die Maske geändert hat ...

    Sparbuch Version 2021 für ESt 2020?

    Ich vermisse ab der 2021er Version die Eingabemaske zur Berechnung des Eigenverbrauchs der PV-Anlage.

    Ich finde sowohl in der 2021er Version als auch in der 2022er Version alles nach wie vor unter den Betriebseinnahmen. Eine optische oder technische Anpassung, auch aufgrund rechtlicher Anpassungen, stand ja nicht in der Fragestellung benannt.

  • Ich vermisse ab der 2021er Version die Eingabemaske zur Berechnung des Eigenverbrauchs der PV-Anlage.

    Bei der 2020er Version gab es noch eine Maske wo der Eigenverbrauch berechnet wurde. Oder wo kann ich sonst die Leistungsentnahme angeben?

    Guten Abend,


    ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich nutze das Programm WISO Steuer 2021 in der Programm-Version 28.11 auf MacOS und habe unter Gewerbebetrieb "Photovoltaikanlage - Laufende Einkünfte" analog den Vorjahren unter "Allgemeine Angaben zur Anlage" "Wurde ein Teil des Stroms aus der Anlage selbst verbraucht?" mit "Ja" angegeben.


    In den Vorjahren erschien wie bei chris15966 unter "Betriebseinnahmen" eine Maske für "Entnahme für selbst verbrauchten Strom". Jedoch erscheint für den VZ 2020 in WISO Steuer 2021 kein solcher Punkt, in dem ich die Entnahme ermitteln kann bzw. mir die Berechnung anzeigen lassen kann.


    Vielen Dank für Hilfe!

  • Moin ...


    diesbezüglich habe ich ein Ticket bei Buhl eingereicht .... !


    Ich werde nachberichten ...


    Gruß Kuddel

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  • Danke! Wann ist da in der Regel mit Rückmeldung zu rechnen, da ich hierzu eine Frist vom FA gesetzt bekommen habe?

  • Danke! Wann ist da in der Regel mit Rückmeldung zu rechnen, da ich hierzu eine Frist vom FA gesetzt bekommen habe?

    Das weiß ich nicht ...


    Gruß Kuddel

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  • Moin ... Antwort heute von Buhl ...


    Sehr geehrter Herr ...


    vielen Dank für Ihr Schreiben. Sehr gerne werden Ihre Fragen beantwortet.


    Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage.


    Anhand Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass Sie Ihre Photovoltaikanlage zwischen dem 01.01.2009-31.03.2012 in Betrieb genommen haben. Für diese Photovoltaikanlagen ist eine Entnahme. Beachten Sie dazu die Information von den Kollegen der Entwicklungsabteilung:


    " Eine Entnahme ist hier nach der Vereinfachungsregel nach § 33 (2) EEG 2009 anzusetzen. Demnach entspricht die Entnahme dem umsatzsteuerlichen Selbstverbrauch.


    Rechnung:

    Vergütung für eingespeisten Strom + Vergütung für Selbstverbrauch (Entnahme) = Betriebseinnahmen


    Das ist rechnerisch das gleiche wie die Berechnung im Sparbuch:

    Vergütung für gesamten Strom - Rückzahlung an Netzbetreiber = Betriebseinnahmen

    Rückzahlung an den Netzbetreiber = vollvergüteter selbstverbrauchter Strom - tatsächliche Vergütung selbstverbrauchter Strom


    Die Entnahme in Höhe des Selbstverbrauch ist also in beiden Rechnungen bereits in den Betriebseinahmen enthalten."


    Somit ist der Erfassungdialog der Software korrekt und es liegt keine Unstimmigkeit vor.


    Für weitere Supportanfragen steht Ihnen der technische Support gerne zur Verfügung.




    Freundliche Grüße aus Neunkirchen

    Ihr Buhl Data Service Team


    i.A. Kathrin Benike

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  • Hallo zusammen,


    ich erstelle in diesem Jahr zum ersten mal die EÜR (Kleinunternehmerregelung) mit dem WISO Steuer-Sparbuch und mir ist unklar wie der Selbstverbrauch anzugeben ist.


    Ich habe von meinem Netzbetreiber zwei Abrechnungen bekommen. Einmal für die Einspeisevergütung und einmal die Rechnung für die Rückvergütung. Nach meinem Verständnis kann ich den Betrag aus der Rechnung für die Rückvergütung nun unter "Rückzahlungen für selbst verbrauchten Strom an den Netzbetreiber (netto)" angeben. Zumindest lese ich die Hilfe so. Allerdings habe ich keine Abschläge gezahlt sondern eine Zahlung auf Basis der Jahresendabrechnung getätigt.


    Nun soll ich aber auch noch etwas im Block "Entnahme für selbst verbrauchten Strom" hinterlegen. Das bedeutet ja eine weitere Erhöhung meiner Betriebseinnahmen. Wie gebe ich nun den Selbstverbrauch an? Nur oben als Rückzahlung oder unter Entnahme. Beides ist ja irgendwie doppelt.


    #


    Gurß

    René