Anlage KAP wird falsch ausgefüllt

  • Guten Tag,


    ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung mit dem jeweils aktuellen WISO Steuer Sparbuch.

    Wie immer habe ich alle Jahressteuerbescheinigungen der Banken im Bereich "Sparer und Vermieter" > "Zinsen und andere Kapitalerträge" eingetragen.

    Doch im Ausdruck, der an das Finanzamt geht, sind die Kapitalerträge nicht erfasst.

    Mein Sparer-Pauschbetrag ist immer voll ausgeschöpft, sodass ich auf alle Erträge darüber Kapitalertragssteuer etc. zahle.

    Weiterhin ist Zeile 16 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 16, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfallt" auf 0€ gesetzt.

    In Zeile 17 hingegen "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt" ist 801€ eingetragen.

    Richtig wäre, wenn Zeile 17: 0€ wäre und Zeile 16: 801€, sowie die Kapitalerträge oben in Zeile 7 erfasst wären.

    In den vergangenen Steuererklärungen war es auch so, dass Zeile 7 und Zeile 17 befüllt war.


    Woran kann das liegen?


    Mit freundlichen Grüßen


    nexxu

    • Offizieller Beitrag

    Richtig wäre, wenn Zeile 17: 0€ wäre und Zeile 16: 801€, sowie die Kapitalerträge oben in Zeile 7 erfasst wären.

    Ich verstehe Dich nicht. Bei mir wird alles erwartungsgemäß verarbeitet und angesetzt. Du solltest vielleicht einmal ein paar bereinigte Screenshots dazu anhängen.

    • Offizieller Beitrag

    Mit Deinen ungefähren Zahlen erreiche ich aber nur die Erstellung der Anlage KAP, wenn ich eine teilweise Günstigerprüfung beantrage. Also den Klick anders setze. Und da stehen bei mir wiederum die 801€ an der erwarteten Stelle:


    Bei Klick auf volle Erklärung der Erträge wird bei mir gar keine KAP erstellt.

  • Danke für die Mühe!

    Wenn ich auf "Kapitalerträge teilweise zur Überprüfung des Steuereinbehalts eingeben." wechsele, erhalte ich das gleiche Ergebnis wie in deinen Screenshots.


    Aber ist das rechtens, dass dann gar keine KAP mit angegeben wird?

    Denn im Endeffekt benötige ich ja keine Überprüfung des Steuereinbehalts bei einigen Kapitalerträgen.

    Und ich erhalte vor der Abgabe den Hinweis: "Es sind nicht erklärte Einkünfte aus Kapitalvermögen vorhanden"...

    • Offizieller Beitrag

    Die Zinsabschlagsteuer wird ja nicht ohne Grund Abgeltungssteuer genannt. Der Rest ergibt sich dann aus dem § 32d EStG. ;)


    Ob die von Dir eingetragenen Werte zutreffend sind, kannst allerdings nur Du selber prüfen.