EÜR Abgabe nicht möglich: Negative Beträge in einem Konto

  • Hallo zusammen,


    ich doktore seit Stunden an dem folgenden Problem herum: Durch in 2021 erfolgte Rückerstattungen der Rechtsschutzversicherung von im Vorjahr angefallenen Rechtsberatungskosten weist das Konto in 2021 einen negativen Betrag aus. Den Jahresabschluss konnte ich erstellen, ohne dass es einen Hinweis seitens des Programms gab.


    Die Abgabe der EÜR hingegen ist nicht möglich. Das Programm sagt: "Negative Vorzeichen sind nicht erlaubt sind. Bitte korrigieren Sie diesen Fehler."


    Würde ich ja gern. Ich könnte bspw. die Erstattungen als Einnahmen statt als "Erstattungen von Ausgaben" buchen, um das negative Vorzeichen loszuwerden. Aber das ist jetzt nicht mehr möglich: Aufgrund des durchgeführten Jahresabschlusses kann ich ja die Buchungen nicht mehr verändern.


    Eine Sicherungsdatei des Zustands vor Jahresabschluss wurde offenbar durch das Programm nicht erstellt.


    Hat jemand einen Rat für mich?


    Gruß, Gunther

  • Eine Sicherungsdatei des Zustands vor Jahresabschluss wurde offenbar durch das Programm nicht erstellt.

    ob eine Notwendig ist, liegt im Ermessen des Nutzers. Und der wollte trotz Hinweis anscheinend keine machen

    Zitat

    Sicherungskopie

    Bei der Durchführung des Jahresabschlusses bietet das Programm Ihnen an, eine Sicherungskopie zu erstellen. Dies ist sinnvoll, da nach dem Jahresabschluss die vorhandenen Buchungen nicht mehr verändert oder ergänzt werden können. Mit der Sicherungskopie haben Sie die Möglichkeit, im Notfall wieder zum Stand vor dem Jahresabschluss zurückzukehren.

    Den Jahresabschluss konnte ich erstellen, ohne dass es einen Hinweis seitens des Programms gab.

    Da prüft Elster ja nicht auf Fehler


    Hat jemand einen Rat für mich?

    vllt. hast Du ein ganz normales FP-Backup (welches man auch wöchentlich anfertigen sollte)

    • Offizieller Beitrag

    Ich könnte bspw. die Erstattungen als Einnahmen statt als "Erstattungen von Ausgaben" buchen, um das negative Vorzeichen loszuwerden.

    Eigentlich sogar müssen. ;)


    Abgewandelt:

    Hättest Du Deinen Anwalt ein Jahr durch Vorschüsse überzahlt und Dein Anwalt hätte Dir dann im laufenden Jahr etwas erstattet, wäre auch das problemlos möglich gewesen. Dazu gibt es bei der freien Buchung eben entsprechende Alternativen. Mal beispielhaft auf die Schnelle ohne USt gemacht, um es auf einen Betrag begrenzt zu zeigen:


    Eine Sicherungsdatei des Zustands vor Jahresabschluss wurde offenbar durch das Programm nicht erstellt.

    Du hast da aber schon gesucht, oder?


    Und als letzte Möglichkeit evtl. einmal in diesem Ordner schauen:
    Laufwerksbuchstabe:\Benutzer (Users)\Benutzername\AppData\Local\Buhl\WISO Steuer-Sparbuch\2022\Backups

  • Vielen Dank für deine Tipps!


    Du hast ohne USt gebucht und genau da scheint der Hase im Pfeffer zu liegen. Ich vermute (!): Ich habe einen negativen USt-Betrag und das macht Elster nicht mit. Aber genau weiß ich es nicht, denn die Fehlermeldung bei Wiso kann man nicht anklicken. Sonst wüsste man, welcher Betrag das Problem darstellt.

  • Ich habe die Sicherungskopie sicher nicht abgewählt. Also mache ich mich jetzt mal auf die Suche nach der Sicherheitskopie. Leider sieht mein Fenster bzgl. der Dateieigenschaften ganz anders aus als bei dir.

    • Offizieller Beitrag

    Jawoll, es hat geklappt! Ganz herzlichen Dank, ich habe jetzt die Version von vor dem Jahresabschluss! :)

    Gerne. Freut mich. :)


    Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbup:


    Du hast ohne USt gebucht und genau da scheint der Hase im Pfeffer zu liegen. Ich vermute (!): Ich habe einen negativen USt-Betrag und das macht Elster nicht mit.

    Das war ja nur ein alternatives Beispiel für Rückzahlung bezahlter Kosten durch den Empfänger selber. Bei Dir hat doch die Rechtsschutzversicherung erstattet. Und dieser hast Du doch sicherlich mitgeteilt, dass es sich um einen betrieblichen Vorgang handelt und Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Dann erstatten die ohne USt. Und im Übrigen ist es, wie oben ersichtlich, "echter Schadenersatz".

  • Ja, herzlichen Dank nochmal für deine Hilfe. Ich hatte in 2020 eine Anwaltsrechnung bezahlt mit 16% VSt und der Anwalt hat selbst mit der Rechtschutzversicherung abgerechnet. Deswegen hat er mir das Geld auch komplett, d.h. inkl. MwSt. erstattet. So kam es zu dem negativen Betrag im Konto für 16% USt. Weil Elster das nicht akzeptiert, konnte ich die EÜR nicht abgeben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte in 2020 eine Anwaltsrechnung bezahlt mit 16% VSt und der Anwalt hat selbst mit der Rechtschutzversicherung abgerechnet. Deswegen hat er mir das Geld auch komplett, d.h. inkl. MwSt. erstattet.

    Dann hast Du den Sachverhalt im Startpost aber falsch geschildert:

    Durch in 2021 erfolgte Rückerstattungen der Rechtsschutzversicherung von im Vorjahr angefallenen Rechtsberatungskosten weist das Konto in 2021 einen negativen Betrag aus.


    Weil Elster das nicht akzeptiert, konnte ich die EÜR nicht abgeben.

    Hatte ich ja schon fast gerochen und deshalb ja schon die "Abwandlung" (Alternative) beschrieben. Da muss ja nur die USt in der Maske ergänzt werden und gut ist es.


    Vor künftigen Abschlüssen würde ich immer selber noch eine Dateisicherung auf einem externen Datenträger vornehmen. Mal ganz abgesehen von den hier im Forum ja schon beschriebenen regelmäßigen Komplettsicherungen, die gerade für einen Unternehmer geradezu unabdingbar sind.


    Auf jeden Fall schön, dass jetzt alles in Ordnung ist.

  • Ja stimmt, die Schilderung war nur zu 99% korrekt. Wenn man gerade das Gefühl hat, dass x Tage Arbeit umsonst waren, kann das schon mal vorkommen.


    Eine Frage noch an den Experten: Was macht das Programm, wenn man den Abschluss durchführt (außer die Buchungen für künftige Bearbeitungen zu sperren)? Ich überlege, ob es Sinn macht, das überhaupt zu tun.

  • Wobei "festschreiben" nur bedeutet, die Buchungen so zu schützen, dass bei (weiterhin erlaubten) Änderungen der Stand vorher und nachher erkennbar bleibt. Es heisst nicht, vollständige Sperre! Da es im Steuersparbuch kein "Logbuch" (=Aufzeichnung der Veränderungen) gibt, bleibt hier nur die Veränderungssperre.