Woher soll ich das Bescheinigung außerhalb EU-Formular ausfüllen? #Indien

  • Hallo lieber deutscher Steuererklärungsexperte,


    Ich schreibe im Namen eines Freundes. Er hat 2020 in Indien geheiratet und seine Frau ist letztes Jahr (2021) nach Deutschland gekommen. Sie haben jetzt die Steuerklasse auf III/V geändert (er war vorher ledig und daher in Steuerklasse I), und er möchte die Steuer von 2019 bis 2021 deklarieren. Wir (mein Freund und ich) möchten dies ganz alleine versuchen.


    Wir haben gehört, dass das Ausfüllen des Formulars "Bescheinigung außerhalb EU" für die Ehefrau ihm helfen könnte, die Steuerklasse 2020 auch auf III/V zu ändern, auch wenn seine Frau zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland war: https://neotax.eu/user/pages/p…20NON%20EU%20EWR%20EN.pdf



    Fragen:

    • Wenn das richtig ist, hat jemand Erfahrung, woher wir dieses Formular in Indien ausfüllen müssen?
    • Muss noch irgendetwas eingereicht/erfüllt werden, um die Steuerklasse 2020 für ihn auf III/V zu machen?
    • Er war letztes und vorletztes Jahr ein paar Mal in Indien wegen einer Heirat: haben wir in diesem Fall irgendwelche Möglichkeiten, die Flugtickets oder andere Kosten abzusetzen?

    Ich würde mich freuen, von jemandem zu hören, der diesbezüglich Erfahrung hat.


    Vielen Dank im Voraus :thumbsup:

  • Dein Freund sollte sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden - du darfst ihm nämlich nicht helfen, da es sich nicht um einen Verwandten im Sinne des § 15 AO handelt und Angehöriger der steuerberatenden Berufe scheinst du, nach deiner Frage zu schließen, nicht zu sein.

    Das fängt schon damit an, ob die Ehefrau überhaupt in Deutschland steuerpflichtig ist (wenn kein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt in Deutschland). Dann gibt es neben III/V noch andere Kombinationen der Steuerklassen IV/IV und IV/IV mit Faktor). Das alles muss im Kontext gelöst werden - erst bei der Steuererklärung ist es zu spät. Ihr könnt nicht rückwirkend eine Steuerklasse ändern, schon überhaupt nicht, wenn die Hochzeit erst später war! Aber das hat auch keine Bedeutung - denn die Steuerklassen werden nur benötigt für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und das geht nur für die Zukunft, nie für die Vergangenheit.

    Je nach Art der Einkünfte müsste dein Freund dann einen Lohnsteuerhilfeverein (für unselbständige Tätigkeiten) oder einen steuerlichen Berater (für die übrigen Einkünfte) befragen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Dein Freund sollte sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden - du darfst ihm nämlich nicht helfen, da es sich nicht um einen Verwandten im Sinne des § 15 AO handelt und Angehöriger der steuerberatenden Berufe scheinst du, nach deiner Frage zu schließen, nicht zu sein.

    Genau so ist es. Und ebenso dem Forums aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung untersagt. Deshalb schließe ich den Thread und bitte insoweit um Verständnis.


    Dein Freund sollte sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. einen Lohnsteuer-Hilfeverein wenden.