PV-Anlage: Rückzahlung zuvielgezahlter Einspeisevergütung

  • Hallo zusammen,


    ich kämpfe mich gerade durch Einnahme-Überschuss-Rechnung des PV-Modules @ Einkommensteuer (Selbständig -> Gewerbebetriebe -> PV-Anlage -> Einnahme-Überschuss-Rechnung -> Betriebseinnahmen -> Zahlungen vom Netzbetreiber).

    Nun hat mir der Netzbetreiber monatlich aber zu viel überwiesen - ich hatte einen zu hohen Eigenverbrauch. In der Jahresabschlussrechnung verlangt der Netzbetreiber wieder Geld zurück.


    Wo kann ich denn diese "Zahlungen zurück an den Netzbetreiber" im Programm hinterlegen?

    Mein erster Gedanke war eine negative Buchung in der Tabelle "Zahlungen vom Netzbetreiber" mit aufzunehmen, aber eigentlich sind es ja Betriebsausgaben - denke ich.


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Konrad

    • Offizieller Beitrag

    Nun hat mir der Netzbetreiber monatlich aber zu viel überwiesen - ich hatte einen zu hohen Eigenverbrauch. In der Jahresabschlussrechnung verlangt der Netzbetreiber wieder Geld zurück.

    Das ist doch ganz normale Nachzahlung aufgrund der Jahresabrechnung. ?(

  • Nun hat mir der Netzbetreiber monatlich aber zu viel überwiesen - ich hatte einen zu hohen Eigenverbrauch. In der Jahresabschlussrechnung verlangt der Netzbetreiber wieder Geld zurück.

    Das ist doch ganz normale Nachzahlung aufgrund der Jahresabrechnung. ?(

    Danke miwe4. Aber wo gebe ich diese Nachzahlungen ein? Ich finde keine passende Maske in den Betriebsausgaben.

  • ich hatte einen zu hohen Eigenverbrauch

    8910 Nutzungsentnahme 19%

    Hallo Lavender,

    vielen Dank für die Antwort. Ich verwende das PV-Modul, was ja für Anfänger gemacht worden ist. Hier gibt es bei Betriebsausgaben nur den Screenshot.

    Es gibt zwar bei Betriebseinnahmen einen schönen Dialog für "Zahlungen vom Netzbetreiber", aber keinen Dialog für "Jahresabschluss" odere "Rückzahlung".

  • Du gibst bei Zahlungen vom Netzbetreiber den Wert mit negativem Vorzeichen ein - wo ist das Problem? Aber erst im Jahr der Zahlung, nicht im Vorjahr, es gilt bei einer PV-Anlage § 11 EStG, d.h. striktes Zahlungsprinzip. Die Rückzahlung war ja sicher auch erst jetzt im Jahr 2022

  • Du gibst bei Zahlungen vom Netzbetreiber den Wert mit negativem Vorzeichen ein - wo ist das Problem? Aber erst im Jahr der Zahlung, nicht im Vorjahr, es gilt bei einer PV-Anlage § 11 EStG, d.h. striktes Zahlungsprinzip. Die Rückzahlung war ja sicher auch erst jetzt im Jahr 2022

    Hallo nesciens,

    danke für den Tipp. Dies hab ich auch schon gemacht. Nur die Funktion "Eingabe prüfen" beschwert sich dann mit (siehe Anhang).

    Ich dachte es gibt vielleicht irgendwo ein besonderes Feld zum Befüllen, da dies ja ein normaler Anwendungsfall ist, dass man in der Schlussabrechnung eventuell was zurückzahlen muss - und ohne Warnungen nachher bei der Überprüfungsfunktion.

  • da muss natürlich auch die USt. berichtigt werden, weil auf Nutzungs-entnahmen 19% USt. anfallen

    Da gebe ich dir Recht. Nur verwende ich das PV-Modul innerhalb der Einkommensteuererfassung und dieses Modul erstellt die EÜR und die USt. automatisch. Und ich suche den richtigen Ort, diese Ausgaben zu erfassen, damit das PV-Modul richtig rechnen kann.

  • da muss natürlich auch die USt. berichtigt werden, weil auf Nutzungs-entnahmen 19% USt. anfallen


    es ist aber keine Nutzungsentnahme, sondern zuviel gezahlte Abschläge des EVU! Aber Umsatzsteuer muss berichtigt werden, sofern nicht Kleinunternehmerregelung. In der vereinfachten EÜR im Einkommensteuermodul trägst du doch nur die Summe der Einnahmen (und hier dann Einnahmen abzüglich Rückzahlung) ein. Aber bitte wirklich beachten: eine Rückzahlung aus einer Abrechnung 2022 gehört nicht in die EÜR 2021.

    • Offizieller Beitrag

    Nur verwende ich das PV-Modul innerhalb der Einkommensteuererfassung und dieses Modul erstellt die EÜR und die USt. automatisch. Und ich suche den richtigen Ort, diese Ausgaben zu erfassen, damit das PV-Modul richtig rechnen kann.

    Sagt @nesciens Dir doch die ganze Zeit.



    Es gibt zwar bei Betriebseinnahmen einen schönen Dialog für "Zahlungen vom Netzbetreiber", aber keinen Dialog für "Jahresabschluss" odere "Rückzahlung".

    Genau ist aber der entsprechende Zugriffspunkt auf das gewünschte Ergebnis. Das sagt Die die Software übrigens auch, nur lesen musst Du es natürlich:

  • es ist aber keine Nutzungsentnahme, sondern zuviel gezahlte Abschläge des EVU!

    verstehe ich nicht.

    Der Kunde hat anstatt 1000 KW nur 900 KW eingespeist, weil seine private Entnahme eben 100 KW höher war als vereinbart.

    Nun muss der Kunde die zu viel erhaltene Vergütung/Abschläge zurück zahlen. Folglich muss er eben diese 100 KW als Nutzungsentnahme/Erlöse zu 19% verbuchen.

    Vorher hätte er eben die Vergütung für 1000 KW vom Versorger als Erlöse verbuchen müssen, nun eben nur 900 was ist mit den restlichen 100 KW?

    ich hatte einen zu hohen Eigenverbrauch. In der Jahresabschlussrechnung verlangt der Netzbetreiber wieder Geld zurück.


  • Ok. Ich hab jetzt mal den zuviel gezahlten Abschlag von 2020 als Minus eingetragen. Nur kommt dann:



    Oder soll ich auf die Tabelle verzichten und den Gesamtwert nur eintragen (dann hab ich kein Minus, sondern nur ein vermindertes Plus)

  • wegklicken, es ist ja richtig mit dem negativen Betrag.


    Aber noch einmal der Hinweis. der Betrag 8.1. gehört in das nächste Jahr!