Jahresticket anteilig + Kilometerpauschale mischen

  • Hi,


    leider finde ich im Internet zum Thema einfach nichts passendes, also dachte ich, frage ich einfach einmal.


    Worum geht es kurz? : Wie wird ein Jahresticket für den ÖPNV abgesetzt, wenn es erst gegen Ende des Jahres(Oktober) gekauft wurde, und sich dann ja über zwei Jahre zieht.


    Setze ich dann in die Steuererklärung für 2021 die Ausgaben des gesamten Tickets ein, wie sie 2021 angefallen sind(1800€). Oder setze ich sie anteilig ein, also 1800€/12*3=450€ für die Monate Oktober bis Dezember, und die restlichen 1350€ dann in die kommende Steuererklärung 2022 + die neu anfallenden Kosten.



    Auführlich zu meiner Situation und warum die Frage mit der Kilometerpauschale


    Ich war 2021 die ersten 9 Monate auf Kurzarbeit. Von daher fällt in dem Zeitraum kein Arbeitsweg an.

    Ab Oktober war ich dann wieder arbeitstätig und habe mir ein Jahresticket gekauft, welches gültig ist von 01.Oktober 2021 bis 30. September 2022. Jahresticket, weil das günstiger ist, als die 12 Monate, wenn man auf einen Schlag zahlt.


    Das waren also schöne 1800€ Ausgaben im Okotber 2021.

    FÜr ein volles Jahr ist der Ansatz der Kilometerpauschale bei 58km Arbeitsweg aber natürlich mehr als diese 1800€. Eigentlich wäre also der Plan gewesen, einfach durchwegs die Kilometerpauschale anzusetzen. Das wäre dann 2021 etwas weniger Steuererstattung gewesen, 2022 aber dafür eben deutlich mehr.

    Wegen Corona und der ständig wechselnden Homeofficeregelungen könnte es 2022 aber hingegen der Annahme doch so sein, dass die tatsächlichen Kosten für das ÖPNV mehr abwerfen als die Kilometerpauschale. Hier ist aber leider noch nicht absehbar, wie sich das 2022 entwickelt.

    Das Problem bleibt aber, wie sich dann der Übergang gestaltet, wenn sich die Kilometerpauschale aufgrund von wegfallendem Homeoffice wieder mehr lohnt.

    Sprich fiktiv ab 2023 wäre die Kilometerpauschale lohnender, für 2021 und 2022 hätte ich aber das ÖPNV abgesetzt, wie gestatltet sich der Übergang?


    Anhand von Zahlenbeispielen


    Option 1:

    Steuererklärung 2021: 1800€ ÖPNV Kosten ( real angefallen)

    Steuererklärung 2022: die Kilometerpauschale würde sich wieder mehr lohnen. Ich habe aber ja theoretisch bis 09.2022 schon Steuerrückerstattung für meinen Arbeitsweg bekommen.

    Setze ich dann 2022 die Kilometerpauschale erst ab Oktober 2022 an, und davor nichts ?



    Option 2, Fall 1:

    Steuererklärung 2021: 450€ (ÖPNV Kosten anteilig für 2021 umgerechnet (1800€/12*3)

    Steuerklärung 2022: 1350€ (ÖPNV Kosten anteilig bis Oktober 2022 aus Rechnung 2021) + Kilometerpauschale ab Oktober 2022

    Steuererklärung 2023: Kilometerpauschale



    Option 2, Fall 2:

    Steuererklärung 2021: 450€ (ÖPNV Kosten anteilig für 2021 umgerechnet (1800€/12*3)

    Steuerklärung 2022: Kilometerpauschale




    Option 1 wären die realen Kosten, die ich mit Rechnungen belegen kann. Ggf. geht mir aber Steuererstattung flöten, wenn sich die Homeofficesituation blöd entwickelt und ich ab Juli 2022 wieder voll ins Büro müsste.


    Bei Option 2 könnte ich anhand der realen Situation, wie 2022 gelaufen ist, den entsprechenden Fall auswählen. Ich führe ja aber eine nicht reale Rechnungsteilung durch. Akzeptiert das Finanzamt das so?


    Habe etwas schiss, dass im Falle von Fall 1 das Finanzamt die Steuererklärung 2021 dann mit den 450€ easy durchgewunken hat, im Folgejahr 2022 dann aber fragen, woher die 1350€ kommen. Ich habe entsprechend keine Rechnung mit Datum aus dem Jahr 22 und das Finanzamt akzeptiert die Rechnung aus 2021 nicht mehr, da das Steuerjahr 2021 ja schon erledigt ist und ich die 1800€ in 2021 hätte ansetzen müssen. :/

    • Offizieller Beitrag

    Die tatsächlichen Kosten ÖPNV sind im Jahr der Zahlung zu erklären (§ 11 EStG - Zufluss-/Abflussprinzip) und entsprechend in der Vergleichsberechnung dieses Kalenderjahres zu berücksichtigen.


    2021-11-18-entfernungspauschalen.pdf

  • Hi,


    super. Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Wenn ich mich im darauffolgenden Jahr dann aber für die Kilometerpauschale entscheiden möchte, kann ich das erst ab Oktober machen, und für die Monate Januar bis September nichts, da hier das Ticket ja quasi schon abgesetzt wurde?


    Oder kann ich trotzdem die Kilometerpauschale ab Januar ansetzen ? Wenn ich erst im Okotober ansetze , würde ich ja auch unter 1000€ sein, und somit automatisch die Pauschale greifen ?


    hmm