Moin zusammen,
folgendes Szenario:
Ich habe eine eine Eigentumswohnung gekauft und vermiete diese. Der Notartermin für den Kauf war am 15.12.2021 - Übergang des Eigentums dann erst 02/2022. Die Rechnung vom Notar kam natürlich noch in 2021.
Es gibt zwei Rechnungen des Notars in 2021:
- Beurkundung Eigentumswohnungskaufvertrag mit Betreuungstätigkeiten
- Beurkundung Grundschuldbestellung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Kann/Muss ich die Rechnung für den Notar noch in der 2021er Steuererklärung geltend machen oder kommt das trotz des Rechnungsdatums 2021 erst in die Erklärung von 2022 wo dann auch Mieteinnahmen entstehen?
Ich würde auch gerne zu einem Steuerberater gehen...nur sagen die leider alle ab...
Beste Grüße
Till
EDIT: Sollten noch Infos fehlen...liefere ich die gerne nach!