Abfindung 1/5 Regelung im Folgejahr

  • Ich bin wenig ratlos. Ich habe bisher keine Antwort im WWW noch hier im Forum gefunden.

    Im Kalenderjahr 2020 wurde eine Abfindung im Juli ausgezahlt, die vom FA bei der Einkommens-Steuererklärung für 2020 entsprechend der 1/5-Regelung berücksichtigt wurde. Nun soll für das Kalenderjahr 2021 (1.Folgejahr) das nächste Fünftel berücksichtigt werden. Wo muss ich das im WISO:Steuern eintragen? Und muss ich dort nochmal die gesamte Abfindungssumme oder nur das 2.Fünftel der Abfindung hinterlegen? :/

  • Du scheinst das Wesen dieser Regelung nicht zu kennen! Es gibt kein 2., 3. etc Fünftel in den Folgejahren. Durch die Fünftelung wird lediglich der Steuersatz gesenkt, aber der volle Betrag im Jahr der Zahlung versteuert.

    • Offizieller Beitrag

    Nun soll für das Kalenderjahr 2021 (1.Folgejahr) das nächste Fünftel berücksichtigt werden.

    Lies Dir dazu noch einmal die gesetzliche Fundstelle genau durch. Insbesondere schau Dir aber auch noch einmal die Steuerberechnung sowie die zugehörigen detaillierten Erläuterungen und Anlagen in Deiner 2020er Datei (und auch dem Steuerbescheid) intensiv an. Dann wirst Du Deinen Denkfehler hoffentlich bemerken.