GobD Vorschrift - revisionssichere Archivierung

  • Hallo,


    meine Frag bezieht sich auf die Umsetzung der GobD-Vorschrift hinsichtlich der Archivierung digitaler Belege. Da EÜR & Kasse keinen Beleg-upload anbietet, speichere ich digitale Belege derzeit auf meinem lokalen Speicher (dort ist die Revisionssicherheit allerdings nicht dokumentiert/gegeben).


    Wie setzt ihr diese Vorschrift technisch um (welche Software (möglicherweise aus dem Hause Buhl?), DMS)? Online Lösungen wie LexOffice kommen für mich nicht in Frage, da dort Angaben zum Beleg (Ust. etc. ) gemacht werden müssen.

  • LexOffice ist ja auch ein Buchhaltungssystem und kein DMS.

    Lokaler Speicher reicht definitiv nicht aus, da keine Versionierung möglich. Ich verwende ein relativ preiswertes DMS, allerdings nicht aus dem Hause Buhl, da keines angeboten wird.