Hallo zusammen,
im August 2021 wurde unsere PV-Anlage montiert (und bezahlt). Die Inbetriebnahme konnte erst Anfang Oktober erfolgen. Die notwendigen USt-Voranmeldungen habe ich dann Anfang Januar 2022 erledigt. Die große Erstattung erfolgte seitens des Finanzamtes dann erst im Februar 2022. Nun sitze ich an der EÜR und befürchte, dass ich die Zahlung der Vorsteuer (ca. 3.500,00 EUR) für 2021 als Ausgabe ansetzen kann/muss und die Erstattung erst für das Jahr 2022 geltend machen kann und dadurch meinen Gewinn ordentlich nach oben schrauben werde. Ist das richtig so? Könnte ich die Erstattung irgendwie noch in das Jahr 2021 bekommen?
Vielen Dank für eure Hilfe!