Arbeitszimmer ansetzen im ersten Jahr nach Umzug - welche Nebenkostenabrechnung?

  • Hallo zusammen,


    ich bin im Januar 2020 umgezogen und habe in der neuen Wohnung ein separates, abschließbares Arbeitszimmer. Durch Corona habe ich 2020 und 2021 hauptsächlich zuhause in diesem Arbeitszimmer gearbeitet und war nur selten im Büro.

    Daher würde ich das Arbeitszimmer gerne in der Steuererklärung ansetzen, statt "nur" die HomeOffice Pauschale. Da ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin sind aktuell die Steuererklärungen 2020 und 2021 noch offen.

    Unsicher bin ich mir allerdings mit der Nebenkostenabrechnung:
    Vom Turnus her war es immer so, dass bei meiner alten Wohnung ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Mai Steuerjahr-1 bis April Steuerjahr ging und mir diese kurz danach Vorlag.
    Also z.B. für das Steuerjahr 2019 habe ich die Nebenkostenabrechnung Mai 2018 - April 2019 genommen, welche ich im Jahr 2019 vom Vermieter bekommen habe.

    Die letzte Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung habe ich noch in keiner Steuererklärung angegeben.
    Die Nebenkostenabrechnung für die neue Wohnung für den Zeitraum 01.01.2020 - 31.12.2020 habe ich erst im Oktober 2021 erhalten.

    Um die für das Arbeitszimmer anrechenbaren Nebenkosten auszurechnen bringt mit die Nebenkostenabrechnung der alten Wohnung natürlich nichts. Also würde ich beide Nebenkostenabrechnungen angeben und für das Arbeitszimmer nur die neue heranziehen?


    Für das Jahr 2021 liegt mir die Nebenkostenabrechnung noch nicht vor. So lange ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin kann ich noch mit der Steuererklärung 2021 warten und diese dann erst Ende des Jahres abgeben, wenn die Nebenkostenabrechnung wieder erst im Oktober kommt. Der Vermieter ist damit wohl im Rahmen, da er ein Jahr Zeit zur Erstellung hat?

    Wenn ich zukünftig zur Abgabe verpflichtet wäre würde die Nebenkostenabrechnung dann aber zu spät für die Steuererklärung kommen.

    Trotzdem erscheint es mir sinnvoll die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 auch in der Steuererklärung 2020 anzugeben. Wenn die zukünftig weiterhin so lange benötigt und sich meine Situation zu einer Abgabeverpflichtung ändern würde, muss man dann sehen wie man damit umgeht. Oder seht ihr das anders?



    Vielleicht denke ich hier viel zu kompliziert. Hoffe es ist trotzdem nachvollziehbar und bin dankbar für eure Einschätzung!

    • Offizieller Beitrag

    ich bin im Januar 2020 umgezogen und habe in der neuen Wohnung ein separates, abschließbares Arbeitszimmer. Durch Corona habe ich 2020 und 2021 hauptsächlich zuhause in diesem Arbeitszimmer gearbeitet und war nur selten im Büro.

    Dir steht aber ein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung.


    Vom Turnus her war es immer so, dass bei meiner alten Wohnung ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum Mai Steuerjahr-1 bis April Steuerjahr ging und mir diese kurz danach Vorlag.
    Also z.B. für das Steuerjahr 2019 habe ich die Nebenkostenabrechnung Mai 2018 - April 2019 genommen, welche ich im Jahr 2019 vom Vermieter bekommen habe.

    Spielt doch keine Rolle. § 11 EStG fordert die tatsächlich gezahlten Beträge und die sind Dir doch aus den Nebenkosten-Vorauszahlungen bekannt.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Arbeitszimmer Ansetzen im ersten Jahr nach Umzug - welche Nebenkostenabrechnung?“ zu „Arbeitszimmer ansetzen im ersten Jahr nach Umzug - welche Nebenkostenabrechnung?“ geändert.
  • Hallo, ob man nach dem Umzug in eine neue Wohnung mit Arbeitszimmer diese steuerlich absetzen kann ist fraglich. IN jedem Fall kann man aber die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung angeben sowie vielleicht auch die Rechnung für ein Umzugsunternehmen in dem Jahr in dem der Umzug stattgefunden hat.