Meldebescheinigung zur Sozialversicherung „Entgelt“ weicht von Bruttoarbeitslohn auf Lohnsteuerbescheinigung ab

  • 2020 habe ich Kurzarbeitergeld erhalten.


    Ich habe auf meinem Lohnzettel (Dezember 2020) zwei Punkte

    • KV/PV-Brutto KUG
    • RV-Brutto KUG

    Beides der gleiche Betrag

    1x dieser Betrag + der Bruttoarbeitslohn gibt das was auf der „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ steht


    Ist das Richtig gemacht? (Also vom Arbeitgeber) Bitte um Erklärung


    Ich habe einen Riester-Vertrag


    Was soll ich dann bei Anlage AV -> „Beitragspflichtige Einahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2020“ eintragen???


    Ich bin weit unter der Beitragsbemessungsgrenze (82.800€ (West)

    "KuG Zuschuss (Netto)" gibt es auch auf dem Lohnzettel als Punkt (also ich meine das Geschäft hat einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gezahlt)


    Vielen Dank!

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung „Entgelt“ weicht von Bruttoarbeitslohn auf Lohnsteuerbescheinigung ab -> Bitte um Erklärung / ist das Richtig???“ zu „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung „Entgelt“ weicht von Bruttoarbeitslohn auf Lohnsteuerbescheinigung ab“ geändert.